Ab Donnerstag, 24. Juni 2021, gelten in der Augsburger Innenstadt donnerstags, freitags und samstags verschärfte Regelungen. Die Stadt Augsburg hat diese Regelungen u. a. in einer Allgemeinverfügung geregelt und unter anderem unter www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
In ihr legt die Stadt ein Alkoholkonsumverbot in bestimmten Bereichen der Innenstadt und lediglich außerhalb bewirteter Schankflächen donnerstags, freitags und samstags zwischen 20:00 und 6:00 Uhr fest. Ferner wird das Alkoholverkaufsverbot (To-Go-Verkauf) in einem verkleinerten Bereich der Innenstadt an den gleichen Wochentagen auf 20:00 Uhr vorgezogen, im weiteren Bereich der Innenstadt gilt es weiterhin ab 22:00 Uhr. Von Sonntag bis Mittwoch gilt das Alkoholabgabeverbot weiter zwischen 24:00 und 6:00 Uhr. Das Glasflaschenverbot von 19:00 Uhr bis 5:00 Uhr bleibt bestehen.
Die Maximilianstraße und umliegende Straßen werden an Donnerstagen, Freitagen und Samstagen ab 18:00 Uhr für Autoverkehr, ÖPNV und Taxis gesperrt, zudem gilt in diesem Bereich ab 18:00 Uhr ein Parkverbot. Der Bereich rund um den Herkulesbrunnen in der Maximilianstraße ist nur eingeschränkt zugänglich. Polizei und städtischer Ordnungsdienst werden die Zugangsbeschränkungen auf der Maximilianstraße auf der Höhe des Waaggäßchens, der Katharinengasse, der Heilig-Grab-Gasse und der Hallstraße verstärkt kontrollieren.