Streit um Kosten für zivile Unterstützung der Streitkräfte

Der 1.400 Seiten starke “Operationsplan Deutschland” ist das zentrale Papier, mit dem sich Deutschland gegen einen möglichen russischen Angriff wappnen will. Er sieht vor, dass sich auch die zivile Seite bis 2029 auf einen Krieg vorbereiten soll. Wer aber zahlt, wenn beispielsweise die Landkreise größere Treibstofflager anlegen? Dazu bahnt sich ein Streit zwischen Bund und Kommunen an.

Bundeswehr-Soldat (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

In einem Papier des Bundesinnenministeriums heißt es laut dem “Spiegel”, dass “die umfassende Unterstützung der Streitkräfte durch zivile Behörden” seit je “zentraler Pfeiler der Gesamtverteidigung” sei. Eine generelle Pflicht für den Bund, die Kosten zu tragen, gebe es deshalb nicht. Die Länder, als Vertreter der Kommunen, müssten dem Bund im Einzelfall nachweisen, dass eine zusätzliche Ausgabe spezifisch mit dem Verteidigungsfall zu tun habe. Gehe es dagegen um die Gefahrenabwehr, etwa den Katastrophenschutz, sei das Sache der Länder und Kommunen.

Der Deutsche Landkreistag, Spitzenorganisation der Landkreise, kündigte dazu eine Prüfung an. “Nach erster Einschätzung sind insbesondere die pauschalen Äußerungen zur Kostentragung zu hinterfragen”, heißt es in einer internen Stellungnahme. Hauptargument der Kommunen ist die Lesart einer Bund-Länder-Absprache von 1997, wonach für die zivile Alarmplanung nur noch die obersten Landesbehörden eine Rolle spielen sollten, nicht die Kommunen. Dem widerspricht nun das Innenministerium.

DTS Nachrichtenagentur
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Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

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