Student wegen volksverhetzender Postings vorläufig festgenommen

Nach umfangreichen Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und des Bayerischen Landeskriminalamts konnte ein 25-jähriger Student aus dem Landkreis München als mutmaßlicher Urheber einer Reihe volksverhetzender Postings auf einer deutschen Social-Media-Plattform ermittelt werden.

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Symbolbild

Seit Mitte April 2020 ermitteln die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern und das Bayerische Landeskriminalamt gegen einen Studenten der Informatik aus dem Landkreis München, der in einem sozialen Netzwerk mehrere antisemitische und volksverhetzende Beiträge gepostet und dabei vereinzelt auch Gedanken zur Begehung von Anschlägen mittels Schusswaffen und Sprengstoff mitgeteilt
haben soll. In einem der Posts soll er auch angegeben haben, Zugriff auf Schusswaffen zu haben. In mehrwöchiger intensiver Recherche- und Ermittlungsarbeit der für Cybercrime zuständigen Fahnder erhärtete sich ein konkreter Tatverdacht gegen den 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen.

Aufgrund seines Studiums verfügt der Beschuldigte über umfangreiche Kenntnisse zu Anonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken und war mit VPN-Diensten und Spoofing-Techniken zur Verschleierung seiner Identität und seines Aufenthaltsortes vertraut.

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Am 27.05.2020 wurde der 25-Jährige in Unterföhring widerstandslos vorläufig festgenommen. Bei den Durchsuchungen der von ihm genutzten Wohnungen in Passau und im Landkreis München wurden zahlreiche IT-Gerätschaften und umfangreiches Datenmaterial sichergestellt, das nun ausgewertet werden muss.

Dem Beschuldigten werden mehrere Fälle der Volksverhetzung vorgeworfen. Das Gesetz sieht hierfür jeweils Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Trotz der intensiv genutzten Methoden der Verschleierung und Anonymisierung ist es den Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes und der Zentralstelle Cybercrime Bayern gelungen, Anhaltspunkte für die Täterschaft des Studenten zu entdecken. Die erfolgreichen Ermittlungen beweisen, dass sich niemand darauf verlassen kann, sein kriminelles Handeln dauerhaft in der Anonymität des Netzes verbergen zu können.

Die Ermittlungen dauern an.

Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte tatsächlich über Schusswaffen und Sprengstoff verfügen kann, wurden nicht aufgefunden. Zum jetzigen Stand der Ermittlungen wird nicht davon ausgegangen, dass der Beschuldigte tatsächlich entsprechende Anschläge plante.