Stundung der Biersteuer soll Brauereien helfen

Kneipenschließungen, Veranstaltungsstopp und Exportrückgang. Auch viele Brauerein werden von der Corona-Krise getroffen. Bund und Länder haben sich nun darauf geeinigt, dass die Biersteuer gestundet werden kann. Die Brauereien können also entscheiden, ob sie diese Steuern später zahlen. Das soll ihnen einen besseren finanziellen Spielraum verschaffen.

Der Deutsche Brauer-Bund nannte die Stundungsmöglichkeit ein wichtiges Signal für die Branche, die stark unter Druck stehe. Hauptgeschäftsführer Holger Eichele sagte: «Es wird jetzt darauf ankommen, dass die Brauereien die Steuerstundung rasch und unbürokratisch in Anspruch nehmen können.» Er betonte, dass es sich dabei nicht um Zuschüsse handelt. Stundungsanträge können bis zum 31. Dezember 2020 für bis zu diesem Zeitpunkt bereits fällige oder fällig werdende Steuern bei den Hauptzollämtern gestellt werden. Die Biersteuer steht den Ländern zu und betrug 2019 insgesamt rund 650 Millionen Euro.