Am Nachmittag des 4. April 2025 stellte sich ein Tatverdächtiger bei der Kriminalpolizei Neu-Ulm, nachdem es in der Nacht vom 2. auf den 3. April 2025 zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen war. Die Kriminalpolizei Neu-Ulm untersucht den Fall unter Leitung der Staatsanwaltschaft Memmingen und ermittelt gegen mehrere beteiligte Personen im Rahmen der Ermittlungsgruppe „Schwal“.
Obduktionsergebnisse der tödlichen Auseinandersetzung
Eine am Vortag durchgeführte Obduktion ergab, dass ein 24-jähriger Mann an den Folgen von Stichverletzungen gestorben ist. Die Kriminalpolizei Neu-Ulm führte umfassende Such- und Fahndungsmaßnahmen durch, bei denen ein 33-jähriger Mann in den Fokus der Ermittlungen rückte. Unter anderem wurden mehrere Wohnungen in Neu-Ulm und Geislingen durchsucht.
Haftbefehl gegen Tatverdächtigen
Am Freitagnachmittag meldete sich der 33-Jährige gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt bei der Kriminalpolizei Neu-Ulm und gestand seine Tatbeteiligung. Die Staatsanwaltschaft Memmingen beantragte daraufhin einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags in Tateinheit mit bewaffnetem Handel von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Dieser Haftbefehl wurde am 5. April 2025 von einer Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Günzburg bestätigt und umgesetzt. Der Verdächtige wurde in eine bayerische Justizvollzugsanstalt überführt.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Neu-Ulm und der Staatsanwaltschaft Memmingen zur vollständigen Aufklärung des Vorfalls setzen sich fort. Es wird auf die geltende Unschuldsvermutung hingewiesen.


