Testzentren für Reiserückkehrer an den bayerischen Flughäfen, an Hauptbahnhöfen sowie an Grenzübergängen

Das Corona-Infektionsgeschehen in einigen Ländern ist weiterhin besorgniserregend. Insbesondere Bilder aus beliebten Reisezielen, die Urlauber ohne die unabdingbare Einhaltung der Abstands- und Hygieneangebote zeigen, stimmen sorgenvoll. Das lässt befürchten, dass aus dem Sommerurlaub eine Vielzahl von Urlaubern infiziert nach Bayern zurückkehrt. Die Bayerische Staatsregierung will Infektionen bei Reiserückkehrern schnell erkennen und verhindern, dass Infektionsketten in Bayern ausgelöst werden.

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Staatsministerin Melanie Huml | Screenshot: youtube.de/bayern

Der Schutz der Bevölkerung steht hier an oberster Stelle. Neben der bereits bestehenden Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten ist deshalb eine massive Ausweitung der Testungen notwendig. Es soll ein attraktives, kostenloses Testangebot für Reiserückkehrer an den bayerischen Flughäfen, bayerischen Autobahngrenzübergängen und den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg entstehen. Das Testangebot umfasst Ankommende aus Risikogebieten ebenso wie aus Nicht-Risikogebieten. Diese Testzentren werden entsprechend eingesetzt, wenn der Bund die angekündigte Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten einführt.

Auch Memmingen bekommt diese Woche ein Testzentrum

Die Staatsregierung hat bereits begonnen an den Flughäfen München und Nürnberg vorläufige Testzentren einzurichten. Bis zum 30.07.2020 soll auch am Flughafen Memmingen ein Testzentrum die Arbeit aufnehmen. Mit dem Betrieb der Testzentren sollen externe Betreiber beauftragt werden. Das reguläre Testangebot soll täglich von 5 Uhr bis 23 Uhr und auch am Wochenende zur Verfügung stehen.

Testzentren an bayerischen Grenzübergängen und Bahnhöfen

Um möglichst viele Infizierte bei der Rückkehr nach Bayern zu identifizieren, sollen zudem Kontrollen an den großen Grenzübergängen nach Österreich stattfinden. Die Testzentren werden an den nächstgelegenen Rastanlagen Hochfelln-Nord (A8), Heuberg (A93) (dauerhaft ab 07.08.2020, bis dahin übergangsweise Inntal-Ost) und Donautal-Ost (A3) eingerichtet. Die Testzentren in den Hauptbahnhöfen Nürnberg und München sollen bis 07.08.2020 einsatzbereit sein. Die Testzentren sollen ebenfalls von externen Betreibern betreut werden.

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Das Verkehrsministerium wird unverzüglich in Verhandlungen mit dem Bund bzw. der Deutschen Bahn AG treten und die Voraussetzungen für die Bereitstellung der notwendigen Flächen sowie die Beschilderung und Verkehrsleitung schaffen. Das Innenministerium wird mit den freiwilligen Hilfsorganisationen bzw. dem THW den vorläufigen Betrieb von Testzentren nachgelagert zu den drei Grenzübergängen und den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg verhandeln und beauftragen. Ziel ist eine Inbetriebnahme der vorläufigen Testzentren am 30.07.2020.

Die Kosten übernimmt der Freistaat Bayern, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Zudem sollen im Bahn- und Straßenverkehr aus Risikogebieten Stichprobenkontrollen der Reisenden durchgeführt werden, um die Einreisebestimmungen durchzusetzen. Der Bund wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bahnverkehr und auf den Bahnhöfen wirksam kontrolliert und durchgesetzt wird.