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Testzentrum Hirblingen: Kostenfreie Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger wieder verfügbar

Mit der jüngsten Änderung der Corona-Testverordnung ermöglicht das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Wiedereinführung kostenfreier Antigen-Schnelltests an den kommunalen Testzentren. Somit sind auch am Testzentrum des Landkreises Augsburg im Gersthofer Stadtteil Hirblingen, Gersthofer Straße 9, ab sofort wieder kostenlose Schnelltests verfügbar.

Testzentrum Hirblingen: Kostenfreie Schnelltests Für Alle Bürgerinnen Und Bürger Wieder Verfügbar
Auch die Teststation in Hirblingen hat den gleichen Betreiber Foto: Dominik Mesch

Aus organisatorischen Gründen ist nach wie vor unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung im Internet unter https://lkr-augsburg.ecocare.center erforderlich. Das Testzentrum in Hirblingen ist montags bis freitags je von 9 bis 16.30 Uhr geöffnet. „Die Verfügbarkeit kostenfreier Testmöglichkeiten spielt neben der Schutzimpfung eine wesentliche Rolle in unserem Kampf gegen das Virus, da dank der Tests immer wieder Kontaktketten erkannt und durchbrochen werden können“, erklärt Landrat Martin Sailer, der die Entscheidung der Staatsregierung zur Wiedereinführung kostenloser Testmöglichkeiten an den kommunalen Testzentren ausdrücklich begrüßt. Weiterhin werden kostenfreie Antigen-Schnelltests auch beispielsweise in Apotheken abgenommen – das Angebot an den Testzentren ist als Ergänzung zu den bisherigen Möglichkeiten zu verstehen. Vorrangig sollen an den Testzentren diejenigen Tests durchgeführt werden, die das Gesundheitsamt veranlasst hat.

Kostenlose PCR-Tests weiterhin nur gegen Nachweis

Kostenfreie PCR-Tests sind hingegen weiterhin nur gegen Vorlage einer entsprechenden Berechtigung verfügbar. Eine solche Ausnahme liegt beispielsweise dann vor, wenn das Gesundheitsamt eine PCR-Testung für ermittelte Kontaktpersonen oder zum Abschluss einer häuslichen Isolation veranlasst. Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben auch Personen, die einen positiven Selbsttest im Original vorlegen können oder in der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit dem Status „erhöhtes Risiko erhalten haben. Zusätzlich Ausnahmeregelungen gelten für Personen mit ärztlichen Attesten oder für Schwangere. Eine Übersicht über die Voraussetzungen für kostenfreie PCR-Tests sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Corona-Testbetrieb sind auf der oben verlinkten Anmeldeseite abrufbar. Eine Übersicht über alle Teststellen im Landkreis Augsburg ist unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen zu finden.

 

 

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