Tödliche Auseinandersetzung am Augsburger Königsplatz: Jugendkammer hebt 6 Haftbefehle auf

Auf Haftbeschwerde hat die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg in dem Verfahren wegen der tödlichen Auseinandersetzung am Königsplatz heute sechs Haftbefehle aufgehoben; damit sind sechs von sieben ursprünglich Festgenommenen wieder auf freiem Fuß.

Königsplatz 038
Foto: Bruder

Die Jugendkammer verneinte nach eingehender Prüfung auf der Basis der bisherigen Erkenntnisse und Beweismittel, insbesondere der Sichtung der Videoaufzeichnungen bei allen sechs Beschuldigten den dringenden Tatverdacht der Beihilfe zum Totschlag. Nach der ausführlichen Begründung des Gerichts handelte es sich bei dem tödlichen Schlag gegen den Kopf des getöteten Opfers um eine spontane, sofort abgeschlossene Handlung des siebten, sich noch in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten.

Das Gericht sah damit bei einem Teil der Beschuldigten, die sich unmittelbar am Geschehen befanden, keinen Vorsatz als gegeben. Ein gemeinschaftliches „Umzingeln“ des Opfers konnte das Gericht nicht feststellen. Hinsichtlich der Beschuldigten, die sich weiter entfernt vom Tatgeschehen aufhielten, zum Teil diesem sogar den Rücken zukehrten, fehlte es nach den Ausführungen des Gerichts schon an einer objektiven Beihilfehandlung.

Bei den übrigen beiden Beschuldigten bejahte die Jugendkammer zwar den dringenden Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung zu Lasten des zweiten, schwer verletzten Opfers, verneinte jedoch bei den im Übrigen nicht bzw. nur geringfügig vorgeahndeten Beschuldigten die Haftgründe der Fluchtgefahr und der Verdunkelungsgefahr.