Tödliche Gewalttat am Augsburger Königsplatz – Verfassungsgericht hebt Haftbefehle auf

Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.03.2020 auf den Vollzug der Untersuchungshaft im Verfahren wegen der tödlichen Auseinandersetzung am Königsplatz.

20191208 Totschlag Königsplatz Bru 1
Foto: Bruder

Am Nikolaustag war es am Augsburger Königsplatz kurz vor 23 Uhr zu einem Konflikt zwischen einer siebenköpfigen Gruppe junger Männer und zwei Männern Ende 40/Anfang 50 gekommen. Ein 49-jähriger Neusäßer wurde dabei mit einem Schlag getötet (siehe auch).

Nach einem Hinweis aus der Partyszene konnte die Ermittlungsgruppe der Kripo noch am selben Wochenende sieben junge Männer verhaften. Unter ihnen befinden sich auch der mutmaßliche Haupttäter, ein 17-Jährigen gebürtigen Augsburger mit mehreren Staatsangehörigkeiten.

Die sechs weiteren Männer wurden nach Haftbeschwerde wieder frei gelassen. Ende letzter Woche hatte das Oberlandesgericht München (OLG) diese Entscheidung revidiert, alles Männer müssen wieder in Haft (wir berichteten). Jetzt wurden auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mitgeteilt am 11.03.2020, hat das Oberlandesgericht München die Haftentlassung des Beschwerdeführers angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat insoweit die weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Augsburg -Jugendkammer- vom 23.12.2019 zurückgenommen.

Für die weiteren fünf Beschuldigten, gegen die Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts der Beihilfe zum Totschlag und der gefährlichen Körperverletzung vollzogen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Augsburg aus Gleichbehandlungsgründen die Aufhebung der Haftbefehle bei der zuständigen Jugendermittlungsrichterin beantragt und die Haftentlassung angeordnet.

Für den 17-jährigen Beschuldigten, der den tödlichen Schlag ausgeführt haben soll, besteht der Haftbefehl weiterhin und wird vollzogen.

Die Ermittlungen sind weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen.