Am Abend des 23. Mai 2025 ereignete sich in Burghausen ein tragischer Vorfall, bei dem ein dreijähriges Kind in einem Swimmingpool ums Leben kam. Der Junge, der offenbar in den Pool gefallen war, konnte trotz sofortiger Wiederbelebungsversuche und schnellem Eintreffen eines Notarztes nicht gerettet werden. Nun untersuchen die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei die genauen Umstände des Unglücks.
Vermisstenmeldung und dramatischer Fund
Eine Mutter war mit ihren Kindern auf einem Spielplatz in Burghausen, als sie bemerkte, dass ihr dreijähriger Sohn nicht mehr in ihrer Nähe war. Nachdem sie ihn nicht selbst finden konnte, verständigte sie die Polizei. Diese leitete umgehend eine Suchaktion ein. Etwa zur gleichen Zeit meldete ein Grundstücksbesitzer in der Nähe, dass er ein Kind in seinem Gartenpool gefunden habe. Der Eigentümer begann sofort mit Wiederbelebungsversuchen, die vom eingetroffenen Notarzt fortgeführt wurden. Leider blieben alle Bemühungen erfolglos.
Ermittlungen zu den Todesumständen
Die Polizeiinspektion Burghausen wurde zuerst vor Ort tätig. Anschließend übernahm der Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein die Ermittlungen in diesem Todesfall. Diese werden nun von der Kriminalpolizei Mühldorf am Inn unter Leitung der Staatsanwaltschaft Traunstein fortgeführt. Nach bisherigen Erkenntnissen verlief der Dreijährige anscheinend allein vom Spielplatz zu dem Grundstück und fiel dort in den Pool.


