Ereignis am Grenztunnel Füssen
Am Montag, den 7. April, nahm die Bundespolizei einen türkischen Migranten in Zurückweisungshaft. Der Mann hatte in der vorherigen Nacht mit Hilfe eines deutschen Unterstützers versucht, unerlaubt über den Grenztunnel Füssen auf der BAB 7 nach Deutschland einzureisen. Es stellte sich heraus, dass sich der türkische Staatsbürger im Jahr 2024 einer Abschiebung entzogen hatte.
Kfz-Kontrolle und Feststellung der Ausreisepflicht
In der Nacht auf Sonntag, den 6. April, hielten die Beamten an der Kontrollstelle ein Fahrzeug mit Esslinger Kennzeichen an. Der 57-jährige deutsche Fahrer und der 31-jährige türkische Beifahrer konnten sich ordnungsgemäß ausweisen. Der 39-jährige türkische Mitfahrer, ein Freund des Beifahrers, zeigte lediglich seinen türkischen Ausweis vor. Die Beamten stellten fest, dass der Mitfahrer ausreisepflichtig war. Eine Abschiebung in die Türkei war bereits im Juli des vergangenen Jahres vorgesehen, jedoch war der Mann vermutlich kurz vorher in Italien untergetaucht. Der polizeibekannte Mann ist seit 2014 in Deutschland und sein Asylantrag wurde abgelehnt.
Gerichtsverfahren und weitere Maßnahmen
Die Bundespolizei zeigte den 39-jährigen Migranten wegen versuchter unerlaubter Einreise an und stellte ihn beim Amtsgericht Kempten vor. Am Montagabend wurde er in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt gebracht, von wo aus er in sein Heimatland zurückgeführt werden soll. Der deutsche Fahrer erhielt eine Anzeige wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise, durfte aber später weiterfahren.

