Universitätsklinikum Augsburg | Besuchsrecht muss erneut eingeschränkt werden

War Augsburg während der ersten Welle praktisch ein weißer Fleck auf der Landkarte, was die Neuinfektionen an SARS-Cov-2 betrifft, so ist dieser Fleck jetzt tiefrot. Ganz Bayern ist Risikogebiet. Aus diesem Grund hat der Gesamtvorstand des UKA die erneute Einschränkung des Besuchsrechtes am UKA beschlossen.

2019 10 07 Interimsgebäude – 34.Jpg Uniklinik

„Uns tut das sehr leid. Es ist uns allen bewusst, wie wichtig Besuche von Angehörigen für Patienten sind. Aber die Dynamik bei den Neuinfektionen und den Covid-Patienten-Zahlen lassen uns leider keine andere Wahl“, sagt Prof. Dr. Michael Beyer, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKA.

Die Situation sei durchaus angespannt. „Wir gehen davon aus, dass die Zahl der an Covid-19 erkrankten Patienten in den nächsten Tagen und Wochen rasant steigen wird“, so Beyer, der schon vor einigen Tagen erklärt hatte, dass „uns die zweite Welle weit wuchtiger trifft als die erste“.

Stand Mittwochnachmittag befanden sich 33 Covid-Patienten und vier Verdachtsfälle in Abklärung auf Normalstation. Hinzukommen zehn Covid-Patienten auf Intensivstation, davon müssen sieben beatmet werden. Eine weitere Covid-Intensivstation wurde ans Netz genommen sowie umfangreiche Umstrukturierungen im gesamten Haus vorgenommen, um schnell und sicher auf das Covid-Geschehen reagieren zu können.

Die Versorgung von Notfallpatienten ist zu jedem Zeitpunkt 100 prozentig gewährleistet. Auch die ambulante Versorgung von dringlichen Patienten wird aufrechterhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt werden noch keine elektiven, das heißt planbaren, Eingriffe abgesagt. Wie lange das so bleibe, könne man aber angesichts der dramatischen Steigerungsraten bei den Neuinfektionen nicht sagen.

Um Patienten, Mitarbeiter und Angehörige zu schützen, dürfen Besucher ab Freitagmittag das UKA nur noch in begründeten Ausnahmefällen betreten. Die Ausnahmen betreffen in erster Linie

  • Die Kinderklinik und Geburtshilfe
  • der Besuch von Patienten auf der Palliativstation sowie im Sterben liegende Patienten,
  • Besuche auf Intensivstationen nur nach vorheriger Anmeldung
  • die Begleitung von Patienten, die einer besonderen Unterstützung durch Familienmitglieder bedürfen
  • Angehörige von Notfallpatienten mögen sich bitte im Schalterbereich der Notaufnahme verabschieden

Der Besucher, die Besucherin ist die vom Patienten benannte Kontaktperson, die

–        täglich zwischen 14 und 19 Uhr

–        für eine Stunde

zu Besuch kommen darf.

Im Haus verteilt stehen Hinweisschilder und -plakate, die auf die neue Regelung hinweisen. Die Einhaltung der aktuellen Besuchsbeschränkung wird auch vom Sicherheitsdienst des UKA kontrolliert.

 

Um diese einschneidende Maßnahme für die Patienten und Angehörigen einigermaßen erträglich zu machen, hat der Gesamtvorstand die kostenlose Nutzung von Telefon und WLAN für die Patienten beschlossen. „Damit möchten wir unseren Patienten die Kontaktaufnahme zu den Angehörigen erleichtern“, sagt Prof. Beyer.