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Unregelmäßigkeiten bei Corona-Impfung in Wemding? – Impfnachweis aktuell ungültig

Am Mittwoch  durchsuchten Kräfte der Kriminalpolizei Dillingen die Privat- und Praxisräume eines niedergelassenen Arztes in einer Verwaltungsgemeinschaft im Landkreis Donau-Ries. Es besteht der Verdacht, dass es bei Impfungen gegen das Covid-19-Virus durch den Mediziner zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.

Unregelmäßigkeiten Bei Corona-Impfung In Wemding? - Impfnachweis Aktuell Ungültig
Symbol-Bild von Vesna Harni auf Pixabay

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wird überprüft, ob dokumentierte Impfungen gegen das Covid-19-Virus tatsächlich stattgefunden haben. Die Ermittlungen hierzu befinden sich noch im Anfangsstadium, sodass vor Auswertung der sichergestellten Beweismittel keine weitergehenden Angaben gemacht werden können.

Wie bereits gestern im Rahmen einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Schwaben Nord mitgeteilt wurde, durchsuchte die Kriminalpolizei Dillingen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Augsburg am Mittwoch, 29.09.2021, eine Arztpraxis in Wemding. Es besteht der Verdacht, dass es zu Unregelmäßigkeiten im Rahmen von Impfungen gegen das Covid-19-Virus durch den Mediziner gekommen ist.

Aufgrund der laufenden Ermittlungen besteht die Gefahr, dass bei dort geimpften Patienten kein ausreichender Impfschutz besteht. Bei der genannten Praxis handelt es sich nach Angaben des Landratsamtes Donau-Ries um die Allgemeinarztpraxis Dr. med. Gerhard Holst in der Bahnhofstraße 8 in 86650 Wemding.

Patienten, die sich in dieser Praxis einer Covid-19-Schutzimpfung unterzogen haben, benötigen zur Abklärung des Impfschutzes einen Antikörper-Test. Unter Beteiligung des Gesundheitsamtes und mit Unterstützung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit soll ein einheitlicher Labornachweis geführt werden. Die genauen Modalitäten zum Ablauf des Antikörper-Nachweises werden zeitnah auf der Internetseite des Landratsamtes Donau-Ries unter www.donau-ries.de/aktuelles veröffentlicht.

“Wir weisen darauf hin, dass bei oben genannten Patienten des Herrn Dr. med. Holst bis zur Abklärung des tatsächlich vorhandenen Impfschutzes davon auszugehen ist, dass der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung nicht gültig ist und daher nicht verwendet werden darf. Im Falle einer Verwendung des Nachweises (Impfbuch und digitales Impfzertifikat) können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Zu eigenen Sicherheit Betroffener und der ihrer Mitmenschen unterliegen diese daher wieder den gesetzlichen Regelungen wie ungeimpfte und nicht genesene Personen. Das Einhalten der allgemeinen Hygieneregelungen wird dringend empfohlen.”, so das Landratsamt in einer Mitteilung.

Dominik Mesch
Dominik Mesch
Dominik Mesch ist freier Redakteur und Mitglied der Presse Augsburg-Redaktion.

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