Unter 35 | Lockerung der Kontaktbeschränkung im Landkreis Augsburg

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg ist weiterhin rückläufig. Da diese am Donnerstag, 3. Juni 2021, den fünften Tag in Folge mit einem Wert von 26 laut Robert-Koch-Institut unter dem Schwellenwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einer Woche lag, tritt am Samstag, 5. Juni 2021, eine weitere Lockerung in Kraft.

Sailer
Foto: Julia Pietsch

 

Ab dann dürfen sich wieder bis zu drei Haushalte mit einer maximalen Gesamtzahl von 10 Personen treffen. Dies bezieht sich auf den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken und gilt gleichermaßen im Innen- und Außenbereich. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen sind davon ausgenommen und zählen nicht zur Gesamtteilnehmerzahl. Zusammenkünfte, die jeweils ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Haus­stands, zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben ebenfalls unbe­rührt.

Landrat Martin Sailer zeigt sich erfreut über die Entwicklung der Inzidenz im Landkreis: „In kurzer Zeit haben wir erst den Schwellenwert von 100, kurz darauf die 50 und nun bereits die 35 geknackt. Dadurch, dass wir im Landkreis jetzt den letzten, niedrigen Schwellenwert unterschritten haben, sind alle möglichen Lockerungen im Landkreis Augsburg in Kraft und geben Hoffnung auf weitere Besserungen.“

Sollte der Inzidenzwert für den Landkreis Augsburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über der Schwelle von 50 liegen, so treten die nachstehenden Regelungen wieder außer Kraft.