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“Unzureichendes Angebot” | Erste Verhandlungsrunde in der bayerischen Brauwirtschaft vertagt

Die erste Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und den Arbeitgebern für die gut 10.000 Brauerei-Beschäftigten im Freistaat Bayern wurde gestern ergebnislos auf den 26.04.2023 vertagt.

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Trotz langer und intensiver Verhandlungen konnte in der ersten Verhandlungsrunde kein Tarifabschluss erzielt werden. Die Brauherren waren nicht bereit, den Beschäftigten eine angemessene und dringend notwendige deutliche Lohnerhöhung anzubieten.

„Wir hatten im vergangenen Jahr eine Rekordinflation von 8,3% und die Preissteigerungen in diesem Jahr sind bereits bei 8,8%. Vor allem die Lebensmittel des täglichen Bedarfs haben sich extrem um 25% verteuert. Gleichzeitig hat Bayern als einziges Bundesland seinen Bierabsatz sogar um +0,7% über vor-Corona Niveau steigern können. Vor diesem Hintergrund ist das Angebot der Arbeitgeber absolut inakzeptabel.“ sagt Mustafa Öz (Vorsitzender der NGG Bayern und Verhandlungsführer).

Die Arbeitgeber haben in der ersten Verhandlungsrunde einen Tarifvertrag für 24 Monate angeboten. Sie bieten jeweils für 12 Monate eine Lohnerhöhung von 115€ (entspricht 3% am Facharbeiterlohn), 1000€ Inflationsausgleichsprämie und für die Auszubildenden eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 50€ pro Jahr an.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen sind richtig sauer und wütend. Die Arbeitgeber versuchen mit der Nettoprämie eine echte Tariferhöhung zu verhindern. Jedoch würden die Beschäftigten dadurch dauerhaft richtig Geld verlieren. Die Beschäftigten lassen sich das nicht abkaufen – sie benötigen dringend eine echte Tariferhöhung. Wir werden den Arbeitgebern in den kommenden Wochen mit betrieblichen Aktionen deutlich zeigen, was wir von ihrer Haltung halten.“ so Öz abschließend.  

Die NGG fordert eine Erhöhung der Löhne um 12% bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von 12 Monaten.

Darüber hinaus soll es deutlichen Verbesserungen für Auszubildende geben.

  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 Euro (je Ausbildungsjahr)
  • Angleichung des Urlaubs auf 30 Arbeitstage für alle Beschäftigten, unabhängig vom Alter
  • Angleichung des Urlaubsgelds auf 660 Euro für alle Beschäftigten, unabhängig vom Alter
  • Ausbildungsprämie in Höhe eines Monatsbruttolohns (3. Ausbildungsjahr) bei bestandener Abschlussprüfung
  • zwei Arbeitstage frei vor jeder Prüfung (Abschluss- und Zwischenprüfung)

 

Zum Hintergrund: zu Brauer TG gehören u.a.:

Allgäuer Brauhaus; Löwenbrauerei Passau; Kulmbacher Brauerei; Schneider Weisse; Scherdelbräu; Würzburger Hofbräu; Tucher Bräu; Staatliches HB in München; Augustiner Brauerei; Paulaner Brauerei; Spaten-Franziskaner Brauerei; Brauerei Bischofshof; Auerbräu; Hasenbräu; Herzogliches Brauhaus Tegernsee; Hofbräuhaus Freising, Schlossbrauerei Kaltenberg

 

Presse Augsburg
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Newsdesk der Presse Augsburg Medien-Redaktion.

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