Das Urteil im Fall des Dreifachmords von Langweid ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21. Januar 2025 die Revision des Angeklagten Gerhard B. verworfen und damit die Entscheidung des Landgerichts Augsburg bestätigt.
Die 4. Strafkammer des Landgerichts Augsburg hatte Gerhard B. bereits am 26. Juli 2024 wegen dreifachen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist.
Tödlicher Nachbarschaftsstreit eskaliert
Die Tat ereignete sich am 28. Juli 2023 in Langweid. Nach einem Streit erschoss der damals 64-jährige Sportschütze drei seiner Nachbarn, die im selben Anwesen lebten. Anschließend fuhr er zur Wohnung des Sohnes eines der Opfer und versuchte, diesen sowie dessen Lebensgefährtin zu töten. Beide überlebten den Angriff schwer verletzt.
Mit der Entscheidung des BGH ist der juristische Weg für Gerhard B. nun ausgeschöpft. Das Urteil bestätigt die hohe Strafe und setzt ein klares Zeichen für die Konsequenzen schwerster Gewaltverbrechen. Der Fall hatte in der Region und darüber hinaus für großes Aufsehen gesorgt.
Langweid und die Region stand unter Schock
Viele Menschen in Langweid und Umgebung zeigten sich schockiert über die Brutalität des Verbrechens. Anwohner legten Blumen und Kerzen an den Tatort, um der Opfer zu gedenken. In sozialen Medien und lokalen Nachrichtenforen wurde die Tat intensiv diskutiert, oft mit Unverständnis und der Frage nach dem “Warum”. Einige Bürger äußerten Angst und Verunsicherung, insbesondere weil die Morde in einer eigentlich ruhigen und als sicher geltenden Gemeinde stattfanden.
Mediale Berichterstattung und öffentliche Diskussion
Die mediale Berichterstattung war intensiv, insbesondere in den ersten Tagen nach der Tat. Regionale und überregionale Medien berichteten ausführlich über die Ermittlungen, die möglichen Hintergründe und das persönliche Umfeld der Opfer und des Täters.


