Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Ermittlungsverfahren gegen Landrat Leo Schrell wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue des ehemaligen Geschäftsführers der Elisabethenstiftung gemäß § 153 Abs. 1 Strafprozessordnung eingestellt.
„Aus meiner Sicht entbehrte schon der Anfangsverdacht, Beihilfe zu einer Untreue des ehemaligen Geschäftsführers der Elisabethenstiftung geleistet zu haben, einer tatsächlichen Grundlage und war deshalb von vornherein unberechtigt“, betont der Vorsitzende des Stiftungsrates der Elisabethenstiftung Lauingen, Landrat Leo Schrell.
„Mit der nunmehr nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn Schrell erfolgten Einstellung des Verfahrens ist keine Feststellung irgendeiner Schuld meines Mandanten verbunden“, betont Schrells Anwalt Walter Rubach.