Am Nachmittag des 15. Dezember wurde der Bundespolizei in München ein herrenloser Koffer in einem Bereich des ICE 2902 gemeldet, der sich auf die Fahrt von München nach Berlin vorbereitete. Eine Streife der Polizei machte sich sofort auf den Weg und fand den hartschaligen, verschlossenen Koffer vor. Trotz der Durchsagen des Zugpersonals konnte der Koffer keinem Fahrgast zugeordnet werden.
Das unklare Eigentumsverhältnis veranlasste die Beamten, den Entschärfungsdienst hinzuzuziehen, um das Gepäckstück genauer zu untersuchen. In Abstimmung mit der Deutschen Bahn wurde der Entschluss gefasst, den Zug nicht abfahren zu lassen. Die Reisenden wurden per Durchsage über die Situation informiert und verließen den Zug.
Beim Röntgen des Koffers durch den Entschärfungsdienst stellte sich heraus, dass sich darin unter anderem ein Laptop befand. Dadurch konnte eine Gefahrenlage ausgeschlossen werden, und der Koffer wurde an das Fundbüro übergeben. Der Einsatz endete problemlos etwa eine Stunde später. Kurz darauf meldete sich der Besitzer des Koffers beim Fundbüro der Bahn. Der Vorfall führt zu der Überlegung, ob eventuelle Kosten des Einsatzes dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden.

