Verschärfte Kontaktbeschränkungen ab 28. Dezember in Bayern

Ab dem 28. Dezember gelten in Bayern neue Kontaktbeschränkungen, auch für Geimpfte und Genesene. Darauf hat eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums am 23. Dezember hingewiesen.

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Geisterspiele sind weiter an der Tagesordnung

„Ab dem 28. Dezember dürfen sich nur noch höchstens zehn Personen privat zusammentreffen, die geimpft oder genesen sind. Die Kontaktbeschränkungen für Treffen mit ungeimpften Personen – ein Hausstand plus zwei weitere Personen eines Hausstands – gelten weiterhin. Wir setzen damit Beschlüsse der MPK von Dienstag um. In Bayern gelten ohnehin schon strengere Maßnahmen, sodass sich für die Menschen im Freistaat nicht allzuviel ändert. So sind die Discos und Clubs schon geschlossen, auch große überregionale Sportveranstaltungen finden schon ohne Zuschauer statt. Das Ministerium  appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Kontaktbeschränkungen zu halten. Wir müssen alle gemeinsam verhindern, dass sich – gerade im Hinblick auf die besorgniserregende Virusvariante Omikron – Infektionen weiter ausbreiten.“

Die Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am 28. Dezember in Kraft. Ab dann gilt:

– Bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind maximal zehn Personen erlaubt.

– Kinder unter 14 Jahren sind bei den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Die Altersgrenze von 14 Jahren findet künftig auch für die 2G Plus- und 2G-Erfordernisse Anwendung.

– Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gilt künftig auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.

– Tanzveranstaltungen sind zukünftig auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt, soweit es sich nicht um Sportausübung handelt.