Verstöße gegen Maskenpflicht werden in Augsburg jetzt strenger geahndet

Bisher wurde die Maskenpflicht in Augsburg weniger streng vollzogen, nun wird dies aber verschärft.

Corona Maskenpflicht Augsburg 1
Archivfoto: Dominik Mesch

Die Stadt Augsburg hat die Maskenpflicht bislang weniger streng als in der Verordnung des Freistaats Bayern vorgesehen vollzogen. Insbesondere im Zusammenhang mit den gestiegenen Temperaturen war jedoch festzustellen, dass sich wieder eine größere Anzahl von Personen im Innenstadtbereich aufhält. Die Personen waren vermehrt beispielsweise mit einem Getränk oder einer Zigarette in der Hand ohne Maske unterwegs und nutzten den bisherigen großzügigen Vollzug der Verordnung aus. So saßen beispielsweise Personen auf dem Rathausplatz, die ein Getränk bei sich hatten und sich ohne Masken unterhielten.

Masken-Pausen beim Essen, Trinken und Rauchen

Dies kann aus Gründen des Infektionsschutzes nicht hingenommen werden und ist unter den geltenden Regelungen der 11. BayIfSMV auch nicht gestattet. Daher hat die Stadt entschieden, dass der Ordnungsdienst der Stadt Augsburg die Maskenpflicht nach einer Übergangsfrist ab Freitag, 5. März, strenger vollziehen wird. Dies bedeutet, dass lediglich beim Trinken, Essen oder Rauchen die Maske abgenommen werden darf, sie aber nach dem Zug an der Zigarette oder dem Abbeißen oder dem Trinken unverzüglich wieder aufgesetzt werden muss.Das bloße In-der-Hand-Halten einer glühenden Zigarette, einer Speise oder eines Getränks berechtigt nicht, die Maske abzusetzen.