Bei einer stichprobenartigen Kontrolle eines Fluges aus Rumänien am Flughafen Memmingen konnte ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz festgestellt werden.

Grund hierfür waren Feuerwerkskörper, die ein aus Augsburg stammende Mann in seiner Jackentasche bei der Einreise mitgeführt hatte. Problematisch war hierbei das Fehlen der erforderlichen Kennzeichnung sowie einer entsprechenden Erlaubnis für den Besitz und die Einfuhr der Böller.
Den Mann erwartet nun eine Strafanzeige und er muss mit einer Geldstrafe oder im schlimmsten Fall mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen.
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