Das Thermozelt für Flüchtlinge, welches das Landratsamt Unterallgäu in Tussenhausen errichtet hat, kann vorerst nicht belegt werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Gemeinde Tussenhausen in zweiter Instanz recht hat. Zuvor hatte das Bayerische Verwaltungsgericht in erster Instanz die Sicht des Landratsamts bestätigt und die Klage abgewiesen.

Die Gemeinde Tussenhausen hatte nicht innerhalb der vorgegebenen Frist über den Bauantrag des Landkreises abgestimmt. Der Landkreis wertete dieses Versäumnis als Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Die Gemeinde klagte dagegen, da ihrer Ansicht nach noch Daten zum Immissionsschutz für eine Entscheidung fehlten. Aus Sicht des Landratsamts sind diese nicht erforderlich für die Entscheidung der Gemeinde, da im Genehmigungsverfahren die Verantwortung für den Immissionsschutz beim Landratsamt selbst liegt.
Das Verwaltungsgericht bestätigte zunächst das Vorgehen des Landratsamts. Der Verwaltungsgerichtshof sah dies in zweiter Instanz anders: Die Frist zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wurde nicht in Gang gesetzt und konnte daher nicht ablaufen.
Landrat Alex Eder äußerte seine Enttäuschung über die Entscheidung und betonte, dass das Vorhaben nun verzögert wird und zusätzliche Arbeit anfällt. Das Genehmigungsverfahren muss nun erneut durchlaufen werden. Besonders ärgerlich ist für Eder, dass der Landkreis ursprünglich mit 80 Plätzen im Zelt geplant hatte.
Nach einer kurzen Pause zwischen den Jahren muss der Landkreis nun wieder mit 40 bis 50 Zuweisungen pro Woche rechnen. Der Druck lässt nicht nach. Wir sind auf das Mitwirken und die Solidarität der Gemeinden angewiesen. Der Landrat hebt hervor, dass…

