Vollsperrung! Staatsstraße 2035 in Affing-Mühlhausen wird saniert

Am Montag, dem 22.08.2022 beginnen die Bauarbeiten zur Erneuerung der Fahrbahndecke auf der Staatsstraße 2035 im Bereich von Affing-Mühlhausen. Die Arbeiten dauern bis zum 02.09.2022. In dieser Zeit ist die St 2035 zwischen dem Gewerbegebiet Unterkreuthweg und der Einmündung der St 2381 in beiden Fahrtrichtungen gesperrt, eine Umleitung ist ausgeschildert

Die Fahrbahndecke der Staatsstraße 2035 in Mühlhausen zwischen der Kreuzung am Gewerbegebiet Unterkreuthweg und der Einmündung der St 2381 ist sanierungsbedürftig. Die Bauarbeiten zur Erneuerung der Asphaltdecke beginnen am Montag, den 22.08.2022 mit der Baustelleneinrichtung und sollen am 02.09.2022 abgeschlossen werden, so dass ab dem 03.09.2022 die Strecke wieder für den Verkehr freigegeben werden kann. Die Erneuerung der Deckschicht erstreckt sich über etwa 220 Meter Länge.

Während der Bauzeit ist die St 2035 in dem genannten Abschnitt voll gesperrt, es wird eine Umleitung ausgeschildert. Diese verläuft für beide Richtungen unterschiedlich. In Fahrtrichtung Augsburg wird ab Bergen über Derching umgeleitet, in Richtung Affing und Rehling wird über Gersthofen und Langweid umgeleitet.

Bildschirmfoto 2022 08 04 Um 23.01.01

Im Kreuzungsbereich der Einmündung St 2035 / St 2381 wird eine Baustellenampel erforderlich, es kann zu längeren Wartezeiten kommen; daher wird der Durchgangsverkehr gebeten, diesen Bereich großräumig zu umfahren. Da auf einem Teilstück auch Arbeiten am Rad- und Gehweg durchgeführt werden, wird während der Bauzeit der Radverkehr kleinräumig durch Mühlhausen umgeleitet; diese Umleitung ist für den motorisierten Verkehr allerdings nicht nutzbar.

Bildschirmfoto 2022 08 04 Um 23.02.23

Kostenträger für die Maßnahme ist der Freistaat Bayern als Baulastträger der Staatsstraße 2035, vertreten durch das Staatliche Bauamt Augsburg. Für die Deckenerneuerung sind Kosten in Höhe von 120.000 Euro veranschlagt.

Das Staatliche Bauamt Augsburg bittet alle von der Maßnahme Betroffenen sowie alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen, welche erforderlich sind, um die Infrastruktur in einem ordnungsgemäßen und gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten.