Vom harmlosen Flirt zur organisierten Erpressung | 38-Jähriger wird Opfer von Sexerpressern

Zwei Männer aus dem Ostallgäu gerieten ins Fadenkreuz von sogenannten „Sexpressern“. Der Schaden, den die Täter mit der perfiden Masche verursachten, hat sich in Schwaben Süd/West im Vergleich zum Vorjahr schon jetzt verdoppelt.

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Symbolbild

Am 16.09.2021 bekam ein 38-jähriger Ostallgäuer über ein soziales Netzwerk eine Freundschaftsanfrage einer ihm bis dato unbekannten Frau.

Im weiteren Verlauf wurde gechattet, später wechselte man zur Videotelefonie. Der 38-Jährige nahm im Verlauf eines Videoanrufs sexuelle Handlungen an sich vor, die vom Täter aufgezeichnet wurden. Mit dem entstandenen Videomaterial wurde der 38-Jährige nun um 5.000 Euro erpresst.

Bereits Ende August hatte ein weiterer Mann aus dem Ostallgäu, ein 31-Jähriger, ebenfalls über ein soziales Netzwerk eine Frau kennengelernt. Wie im anderen Fall verlagerte sich der Chat dann zur Videotelefonie. Die Frau konnte den 31-Jährigen im weiteren Verlauf dazu bringen, sich vor der Kamera auszuziehen. Dann drohten die Erpresser dem Mann mit der Veröffentlichung des mitgeschnittenen Videomaterials, sofern er nicht eine vierstellige Geldsumme bezahle.

Wie funktioniert „Sextortion“?

Bei Sextortion lernt der Betroffene zunächst eine fremde Person über ein soziales Netzwerk wie Twitter, Snapchat, Instagram oder Facebook kennen. Der Betroffene und die fremde Person kommunizieren miteinander. Mit dem Ziel, das potenzielle Opfer dazu zu überreden, sich vor seiner Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, lenken die Täter die Kommunikation schnell auf eine Videotelefonie um. Dabei zeichnen sie diese sexuellen Handlungen auf und drohen im Anschluss daran, dieses Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen, falls der geforderte Geldbetrag nicht gezahlt würde.

Bei einer anderen Variante von Sextortion verschicken die Täter an ihre Opfer per E-Mail ein Erpresserschreiben, in dem sie behaupten, von ihrem Opfer kompromittierende Sexvideos aufgenommen zu haben und dann Geldbeträge fordern, damit diese dann nicht veröffentlicht werden. Häufig werden derartige E-Mails massenweise ohne konkretes Ziel als Spam-Mails verschickt.

So können Sie sich vor „sexueller Erpressung“ schützen

• Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.

• Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreneinstellungen.

• Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.

• Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.

• Im Zweifel: kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.

• Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.

• Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann.

Falls Sie bereits erpresst werden

• Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.

• Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

• Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.

• Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.

• Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot.

Im aktuellen Fall 5.000 Euro erbeutet

Bei dem 31-jährigen Mann waren die Erpresser nicht erfolgreich. Er war nicht auf die Geldforderungen eingegangen und zeigte den Erpressungsversuch an.

Der 38-Jährige hingegen überwies die zunächst geforderten 5.000 Euro auf ein ausländisches Konto. Später kam es noch zu einer weiteren Geldforderung, auf die er aber nicht mehr einging, sondern ebenfalls Anzeige bei der Polizei erstattete.

Die weiteren Ermittlungen führt in beiden Fällen die Kriminalpolizei Kaufbeuren.