Wer sich mittels QR-Code vorher auf der Homepage des Uniklinikums Augsburg registriert, bekommt einen eigenen QRCode. Wartezeiten können so deutlich reduziert werden.
Die Bayerische Staatsregierung hat die Besucherregelungen für Krankenhäuser erneut angepasst und so auf weitere Lockerungen reagiert. So gilt künftig:
- ein Patient darf drei unterschiedliche Menschen als Besucher benennen.
- Einer dieser drei Besucher darf den Patienten täglich eine Stunde lang
besuchen. - Die Besuchszeit wurde auf täglich 14 bis 19 Uhr verlängert.
- Kinder dürfen von beiden Elternteilen besucht werden.
Eine weitere Neuerung dürfte vor allem für Nutzer von Smartphones interessant sein. Wer sich nämlich vorab mittels QR-Code (siehe unten) oder unter folgender Internet-Adresse www.uk-augsburg.de/besuch registriert, bekommt einen eigenen QR-Code zugesandt. Voraussetzung für die Registrierung mittels QR-Code ist das Runterladen einer App, die QR-Codes lesen kann. Mit dem eigenen QR-Code geht es an der Einlasskontrolle im UKA wesentlich schneller, da für die Mitarbeiter die langwierige Suche im System nach dem Besucher sowie für den Besucher selbst das Ausfüllen der Selbstauskunft vor Ort entfallen. Die Warteschlange, die vor allem am Wochenende Patienten und Angehörige auf eine Geduldsprobe stellt, könnte so deutlich verringert werden.
Zu beachten ist, dass für jeden neuen Besuch ein neuer eigener QR-Code notwendig ist, da sich die in der Selbstauskunft angegebenen Daten jederzeit ändern können.
Der Vorstand des UKA hat sich für diese innovative Methode der Anmeldung entschieden, um sowohl den Mitarbeitern an den Kontrollpunkten die Arbeit zu erleichtern, als auch für Patienten, Angehörige und andere Besucher den Einlassvorgang zu beschleunigen. Allerdings betont Vorstandsvorsitzender und Ärztlicher Direktor, Prof. Dr. Dr. Michael Beyer, auch: „Wir müssen berücksichtigen, dass viele unserer Patienten und auch deren Angehörige entweder nicht im Besitz eines Smartphones sind oder denen das Herunterladen des QR-Codes zu kompliziert erscheint. Für diesen Teil unserer Patienten und Angehörigen gibt es nach wie vor die Möglichkeit, die Selbstauskunft gemeinsam mit den MitarbeiterInnen des UKA in der Eingangshalle auszufüllen. Für sie ändert sich an der Einlasskontrolle nichts.“