Verbandkästen sind gute Begleiter nicht nur in Autos. Der kleine Lebensretter ist für jeden PKW vom Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben. Gemäß der DIN-Norm 13164, die im Februar 2022 vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) eingeführt wurde, gehören nun auch medizinischen Gesichtsmasken zum Inhalt dazu. Bei der Verabschiedung wurde eine einjährige Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2023 festgelegt. Aber was bedeutet das nun für die Autofahrer?

Bislang gehören in den Verbandskasten unter anderem Wundpflaster, Verbandpäckchen, Mullbinden und eine Rettungsdecke hinein, aber auch Einmalhandschuhe und eine Erste-Hilfe-Schere zählen zur Grundausstattung. „Oft nutzen Autofahrer den Verbandkasten als Erweiterung ihrer Reiseapotheke, zum Beispiel bei Wanderungen. Das ist sehr sinnvoll, aber sie dürfen nicht vergessen, die verbrauchten Materialien wie Wundpflaster oder Kompressen wieder nachzufüllen“, erklärt Markus Adler, Bereichsleiter Einsatzdienste, Ausbildung und Bevölkerungsschutz der Johanniter in Bayerisch Schwaben.
Nach der neuen Norm gehören zwei Gesichtsmasken in den Verbandskasten, es müssen aber keine FFP2-Masken sein. Ein Dreieckstuch und ein Verbandtuch (40 x 60 cm) entfallen.
Der Gesetzgeber wird die Normausgabe in der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) § 35h als Mindeststandard aufführen und entsprechende Übergangsbestimmungen definieren. Bis dahin besteht keine Nachrüstungs- oder Austauschpflicht. Lediglich die Hersteller und Verkäufer sind verpflichtet nur noch Verbandskästen gem. der DIN-Norm 13164 auf den Markt zu bringen.
Worauf ist generell beim Verbandkasten zu achten
In den Verbandkasten gehören auch zwei Feuchttücher zur Hautreinigung, ein mehrteiliges Pflasterset und ein kleines Verbandpäckchen – zum Beispiel für Kinder. Wichtig ist den Inhalt regelmäßig zu kontrollieren. Es kann zum Beispiel passieren, dass Pflaster nicht mehr kleben oder Fixierbinden durch Temperaturwechsel ihre Elastizität verlieren. „Sterile Verbandmaterialien wie Wundkompressen oder Verbandtücher haben ein Verfallsdatum, dass auf der Verpackung aufgedruckt ist“, sagt der Erste-Hilfe-Experte. „Ist dieses Datum überschritten, muss das Material ausgetauscht werden. Gleiches gilt, wenn die Verpackung von sterilen Materialien beschädigt ist.“ Im Handel erhalten Autofahrer alle notwendigen Materialien, um den Verbandkasten wieder auf den aktuellen Stand zu bringen. Außerdem sollte man sich vor Reisebeginn informieren, ob im Zielland eventuell andere oder abweichende Anforderungen an den Inhalt des Verbandskastens gelten.
Gerade bei längeren Fahrten oder Urlaubsreisen sollte der Verbandkasten nicht ganz unten unter dem Reisegepäck verstaut sein: „Zur Urlaubssaison kommt es auf Autobahnen häufig zu Staus mit Auffahrunfällen und verletzten Reisenden“, sagt der Johanniter. „Wer dann seinen Verbandkasten im Kofferraum lange suchen muss, verliert wertvolle Zeit. Der beste Ort ist, ihn sicher unter dem Fahrersitz zu verstauen. So hat man jederzeit Zugriff.“ Dort ist der Kasten auch vor Sonneneinstrahlung geschützt.
„Autofahrer sollten sich mit dem Inhalt des Verbandkastens und der Anwendung des Materials vertraut machen, bevor es zum Notfall kommt“, rät Adler „Sinnvoll ist, regelmäßig seine Erste-Hilfe-Kenntnisse in einem entsprechenden Kurs aufzufrischen, dann fühlt man sich im Ernstfall sicherer.“ Wer im Notfall nicht weiß, wie er helfen kann, schlägt in der Erste-Hilfe-Broschüre nach – auch die gehört in den Verbandkasten. „Bei schweren Verletzungen gilt natürlich: Sofort den Notruf über 112 verständigen“, so Adler. Diese Nummer ist europaweiteinheitlich


