Wegen Corona: Was sollten Menschen ohne Krankenversicherung nun tun?

In Deutschland gilt zwar seit dem Jahr 2007 die gesetzliche und seit 2009 die private Krankenversicherungspflicht, doch nicht immer fällt auf, wenn ein Bürger oder eine Bürgerin dies umgeht. Oftmals rutschen Freiberufler, Selbstständige oder Obdachlose in die Versicherungslosigkeit, wenn andere finanzielle Engpässe zuerst getilgt werden. Wer nicht mehr versichert ist, fällt kaum auf.

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Denn im Vergleich zur allgemeinen Steuerpflicht für jeden arbeitenden Bürger, wird die Versicherungspflicht nicht durch Institutionen oder Einrichtungen überprüft. Erst wenn Sie einmal einen Arzt aufsuchen müssen, ins Krankenhaus eingeliefert werden oder anderweitig medizinischer Versorgung benötigen fällt auf, dass Ihr Versicherungsschutz erloschen ist. Das könnte vor allem in Zeiten der Corona Krise fatal werden. 

Der Weg zurück in die Krankenversicherung

Sie finden allein den Weg in das deutsche Krankenversicherungssystem nicht mehr zurück oder gar nicht erst hinein? “Die Krankenversicherung, bei der Sie zuletzt krankenversichert waren, muss Sie wieder aufnehmen – unabhängig davon ob Private oder GKV. Um hohe Nachzahlungen zu umgehen, führen Sie die Verhandlungen am besten mit einem erfahrenen Berater an Ihrer Seite.” empfiehlt Tobias Gansler von der FinanzSchneiderei aus Friedberg.

Wenden Sie sich an die zuständige Krankenversicherung 

Ob und wie Sie in die Krankenversicherung zurücktreten könne, hängt zunächst einmal von ihrem letzten Versicherungsstatus ab. Waren Sie zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Absicherung versichert? In jener, in der Sie zuletzt versichert waren, müssen auch zu diesem aktuellen Zeitpunkt wieder die Anträge gestellt werden. Wer sich einmal privat versichert hatte, muss ebenfalls wieder in diese kostenintensivere, private Versicherung zurückkehren. Grundlegend gilt in Deutschland die Pflicht für gesetzliche Krankenversicherte, dass sie Sie wieder zurücknehmen müssen, ganz gleich welchen Gesundheitszustandes Sie sich aktuell erfreuen oder unter welchen Krankheiten Sie leiden.

Bei den Privattarifen verhält es sich ähnlich. Hierbei haben Sie die freie Auswahl aus allen PKV Anbietenden. Wenn Sie aktuell ohne einen Versicherungsschutz auskommen müssen, sind diese Anbieter verpflichtet Sie in den sogenannten Basistarif aufzunehmen.

Die Sorge vor der Nachzahlung 

Sicherlich fragen Sie sich nun, wie es sich mit den nicht gezahlten Beiträgen der letzten Jahre verhält. Grundlegend müssen Sie einen Teil er nicht gezahlten Beiträge zurückerstatten, welcher der Krankenversicherung in den Jahren Ihres Nicht-Versichertseins entgangen sind. Mindestens drei Monate müssen Sie nicht versichert gewesen sein, damit dieses Gesetz greifen kann. Bei einer maximal dreimonatigen versicherungsfreien Zeit müssen die Beiträge in voller Höhe beglichen werden. Der Stichtag für den Beginn der Versicherungspflicht ist hierbei der 01. April 2007, welcher dann als Basisdatum für die Rechnung der nichtbezahlten Beiträge gilt, wenn Sie nicht später erst aus der Versicherung ausgeschieden sind. Sollten Sei Pflichtversicherter sein, können Sie seit 2013 vom Beitragsschuldengesetz Gebrauch machen. Laut diesem werden Ihnen als pflichtversichertem Mitglied Ermäßigungen gewährt, sodass Sie die Beiträge schnell wieder aufholen können.

Wissenswerte Tipps 

Mit jedem verstrichenen Monat, an dem Sie keine Beiträge gezahlt haben, hat die Krankenkasse einen Säumniszuschlag erhoben. Sollten Sie sich freiwillig gesetzlich versichern möchten, können Sie nun beantragen, dass dieser Säumniszuschlag auf nur noch maximal ein Prozent gesenkt wird. Somit sparen Sie sich einen immensen Berg an Schulden. Dieses Gesetz soll die Angst vor dem Wiedereintritt und den damit weiterwachsenden Schulden nehmen. Hinzu kommt, dass in diesem Gesetz die Verjährung aufgegriffen wird. Somit verfallen alle zu zahlenden Beiträge innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie zu zahlen gewesen wären. Scheuen Sie sich daher nicht, diese Hilfe anzunehmen.