Weiterer Anstieg absehbar | Landkreis Lindau hat zweiten Warnwert überschritten – Maßnahmen auch für Schulen

Der Landkreis Lindau hat am Dienstag den zweiten Warnwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen überschritten. Die Zahlen steigen weiter an. So lag der Landkreis gestern bei einer 7-Tage-Inzidenz von 51,2. Heute beträgt die 7-Tage-Inzidenz bereits 57,3 und ein weiter Anstieg ist absehbar. Die Maßnahmen, die ab Warnstufe Rot zu ergreifen sind, ergeben sich aus der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.Betroffen sind von den Maßnahmen auch die Schulen im Landkreis.Lindau 1410031 1280

Einen Spielraum für Ausnahmen gibt es nur dann, wenn das Infektionsgeschehen leicht abgegrenzt werden kann, das heißt, wenn beispielsweise die meisten Infektionen einem Herd zugeordnet werden können. Im Landkreis Lindau dagegen verteilen sich die Neuansteckungen auf viele einzelne Infektionsherde oder aber es lässt sich nicht nachvollziehen, wo sich die Menschen angesteckt haben. Dies ist die kritischste Variante, da ein nächster Infektionsherd damit überall ausbrechen könnte. Die Verordnungen sehen bei Erfüllung dieser drei Kriterien: Rasanter Anstieg an Infektionen, diffuses Infektionsgeschehen, betroffene Schulen, eine Umsetzung der Stufe 3 an Schulen und Kindertageseinrichtungen zwingend vor und alle drei Kriterien sind im Landkreis Lindau gegeben.

Das Landratsamt verweist nochmals darauf, dass mit Erreichen der verschiedenen Warnwerte alle Maßnahmen bayernweit einheitlich und regelhaft vorgegeben sind. Die Maßnahmen können rechtlich jederzeit verschärft werden, aber nur dann gelockert, wenn das Infektionsgeschehen überschaubar ist. Der Landkreis Lindau hat die vorgegebenen Maßnahmen für Schulen, Vereine, Veranstaltungen etc. umgesetzt, nicht verschärft. Dies ist aufgrund des Infektionsgeschehens aktuell auch nicht notwendig.

„Mehr Maske bedeutet mehr Präsenzunterricht.“ Darauf hat heute Ministerpräsident Dr. Markus Söder ausdrücklich in seiner Rede im Bayerischen Landtag hingewiesen. Die Staatsregierung hält an der Maskenpflicht für alle Schulen ab der Stufe 3 des Rahmenhygieneplans fest. Der Ministerpräsident ruft zu Vernunft und Geduld auf und dazu, der Pandemie konstruktiv zu begegnen.

Welche Maßnahmen müssen bei Stufe 3 des Rahmenhygieneplans im Einzelnen an den Schulen umgesetzt werden?

  • Wiedereinführung des Mindestabstands von 1,5 m auch zwischen den Schülerinnen
    und Schülern in Unterrichtsräumen.
  •  Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten MNB für Schülerinnen und Schüler aller
    Jahrgangsstufen auch während des Unterrichts.
  • Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten MNB für Lehrkräfte und sonstiges unterrichtendes Personal auch während des Unterrichts sowie für Personal der schulischen Ganztagsangebote und der Mittagsbetreuung.
  • Sinnvolle Maßnahmen zur Kontakt- und Aerosolvermeidung insbesondere im Sportund
    Musikunterricht
  • Soweit aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, bedeutet dies eine zeitlich befristete erneute Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht. Um den nötigen organisatorischen Vorlauf für die Schulen sicherzustellen besteht Einverständnis, dass diese Maßnahme erst ab Donnerstag, den 22.10.2020 umgesetzt wird. Ob dies an den einzelnen Schulen aber tatsächlich nötig ist muss jeweils vor Ort anhand des konkreten Raumangebots an den Schulen und den konkreten organisatorischen Rahmenbedingungen entschieden werden. Es gibt keinen generellen Automatismus für einen Distanzunterricht an allen Schulen.
  • Eine (etwaige) Notbetreuung ist eingeschränkt zulässig.

Hinweis zum Corona-Testzentrum im Landkreis Lindau

Der Testbetrieb ist immer sonntags von 10 bis 13 Uhr sowie montags, mittwochs und freitags jeweils von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr. Jede Person mit Wohnsitz im Landkreis Lindau oder Personal von Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen mit Arbeitsort im Landkreis können sich dort testen lassen. Erkrankte Personen werden im Testzentrum nicht getestet, sondern sollen direkt telefonischen Kontakt mit dem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117) aufnehmen.

Allgemeine Informationen zum Coronavirus gibt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter der Nummer 09131 6808-5101.