Die FFP2-Maskenpflicht bleibt in städtischen Einrichtungen in Augsburg vorerst bestehen.

Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen wird die Stadt Augsburg auf Empfehlung des Gesundheitsamtes vorerst weiterhin für Beschäftigte und Besuchende auf Grundlage ihres Hausrechts die Pflicht zum Tragen einer FFP2–Maske im bisherigen Umfang aufrechterhalten.
Sobald die Zahlen Erleichterungen zulassen, wird es eine Anpassung der Schutzmaßnahmen geben