Weil sich vieles schon wieder so normal anfühlt, vergessen manche Angehörige und Begleitpersonen ihren Negativ-Test beim Besuch im Universitätsklinikum Augsburg, was die Einlasskontrolle sehr verzögert. Das Maskentragen wird ab sofort erleichtert: Mund-Nasen-Schutz ist jetzt (in den meisten Fällen) ausreichend.
Die Inzidenzen sinken bundesweit, Masken müssen nur noch in Ausnahmefällen getragen werden. Die Rückkehr zur Normalität scheint den Menschen leichter zu fallen, als man während der Corona-Pandemie annehmen konnte. Möglicherweise denkt so mancher Angehörige und manche Begleitperson deshalb nicht an den Negativ-Test (PCR-Test nicht älter als 48, Antigen-Schnell-Test nicht älter als 24 Stunden – beide Testnachweise müssen von einer offiziellen Stelle ausgestellt worden sein) beim Betreten des Universitätsklinikums Augsburg. Dieser ist aber weiterhin aufgrund gesetzlicher Vorgaben unbedingt notwendig. Jeder vergessene Test verzögert die Einlasskontrolle immens, da am Klinikum keine Teststation für Besuchende und Begleitpersonen zur Verfügung steht. Zudem muss die Symptomfreiheit von Fieber, Husten, Hals-, Glieder-, Kopfschmerzen gewährleistet sein; Geruchs- und Geschmackssinn müssen vorhanden sein. Begleitpersonen sind nach wie vor nur in Ausnahmefällen zugelassen.
Gleichzeitig wird das Maskentragen ab sofort erleichtert. Unter Einhaltung der bekannten AHA-L-Regeln können sich Angehörige und Besuchende nun mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) im Haus bewegen. Eine FFP-2-Maske muss nur noch in sensiblen Bereichen wie etwa Stationen mit immunsupprimierten Patienten getragen werden – bitte beachten Sie die Anweisungen des Personals sowie die Einhaltung der oben genannten Hygieneregeln.
Ansonsten ändert sich an den Mitte Mai gelockerten Besuchsregelungen am Klinikum nichts. Patienten können die Besuchsperson nun aus einer beliebig großen Gruppe wählen. Daran, dass nur ein Besucher, eine Besucherin pro Tag ins Haus kommen darf, ändert sich nichts. Auch die Besuchszeit bleibt von 14 bis 19 Uhr bestehen. Jedoch ist, im Gegensatz zu vorher, keine zeitliche Begrenzung mehr nötig. Die, der Angehörige darf in dieser Zeit so lange bleiben, wie er oder sie möchte. Allerdings wird darum gebeten, dass sich nur ein Besuchender zur gleichen Zeit im Patientenzimmer aufhält.
Ausnahmen bleiben weiterhin bestehen beim Besuch sterbender Patienten oder Kindern, die von beiden Elternteilen besucht werden dürfen. Beim Besuch infektiöser Patienten bzw. Patienten auf Intensivstationen ist die Rücksprache mit der Station zwingend notwendig.