Welche Corona-Ampel-Phase gilt in meinem Stadt- und Landkreis? (Stand: 21.10.20)

Das bayerische Gesundheitsministerium informiert ab sofort täglich auf seiner Webseite über die Städte und Landkreise, die unter die Regelungen der neuen Corona-Ampel fallen. Folgende bayerisch-schwäbische Städte und Landkreise sind aktuell betroffen.Corona Ampel Phase1

Die bayerische Corona-Ampel springt bei einem Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner auf Gelb, bei 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner schaltet sie auf Rot.

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Im Regierungsbezirk Bayerisch-Schwaben sind Stand heute folgende Städte und Landkreise betroffen:

Überschreitung des Signalwertes (7-Tage-Inzidenz > 35)

  • Landkreis Günzburg
  • Landkreis Neu-Ulm
  • Stadt Kaufbeuren
  • Stadt Kempten

Der Landkreis Oberallgäu hatte in den vergangenen Tagen den Signalwert (7-Tage-Inzidenz > 35) überschritten, für den Landkreis gilt dies aktuell aber nicht mehr, das Beschränkungskonzept für Signalwertüberschreitung gilt aber weiter.

In den offiziellen Meldedaten des Landkreises Dillingen am 21.10.2020 ist ein Fall erfasst, der dem Zuständigkeitsbereich eines anderen Gesundheitsamts zuzuordnen ist. Dies führt fälschlicherweise zu einer Überschreitung des Signalwertes nach den Daten des RKI und des LGL. Aufgrund der fehlerhaften Meldung ist eine Signalwertüberschreitung im Landkreis Dillingen tatsächlich nicht gegeben, daher gilt das Beschränkungskonzept für die Signalwertüberschreitung nicht. (Angabe: Bayerisches Gesundheitsministerium)

Überschreitung des Schwellenwertes (7-Tage-Inzidenz >50)

  • Landkreis Augsburg
  • Landkreis Donau-Ries
  • Landkreis Lindau
  • Landkreis Ostallgäu
  • Landkreis Unterallgäu
  • Stadt Augsburg Augsburg
  • Stadt Memmingen

Der Landkreis Aichach-Friedberg hatte in den vergangenen Tagen den Signalwert (7-Tage-Inzidenz > 50) überschritten, tut dies aktuell aber nicht mehr , das Beschränkungskonzept für Signalwertüberschreitung gilt aber weiter.

Die Corona-Ampel wird ab Freitag um die Farbe dunkelrot erweitert.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, diverse Landratsämter und Gesundheitsämter