Wie werden die Corona-Regelungen in Augsburg kontrolliert?

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist im März wieder deutlich angestiegen. Dazu passen einige Meldungen, die uns in letzter Zeit immer wieder erreichten nicht. Oder passen sie gerade dazu? Immer wieder bestätigen Presse Augsburg-Leser in ihren Meldungen unsere eigenen Beobachtungen. Gerade an beliebten Treffpunkten und an Ausflugszielen, wie etwas dem Autobahnsee, nehmen es die Menschen nicht mehr besonders genau mit den Corona-Regelungen. Für uns war dies Grund genug uns beim Ordnungsreferenten der Stadt Augsburg, Frank Pintsch, nach den aktuellen Regularien zu erkundigen. Anmerkung der Redaktion: Uns geht es bei diesem Bericht nicht um eine (Vor-)Verurteilung einzelner Personen, unser Interesse liegt an der Beleuchtung der IST-Situation und eine Klärung der aktuellen Regelungen.

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Presse Augsburg: Welche Ordnungsbehörde hat die Aufsicht über den Autobahnsee? Wie und wann wird dort die Einhaltung der Coronaregelungen kontrolliert?

Frank Pintsch (Ordnungsreferent): Die Ordnungsbehörde der Stadt Augsburg – im Speziellen der städtische Ordnungsdienst – führt am Autobahnsee regelmäßig Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Vorgaben der städtischen Verordnungen bzw. Satzungen sowie der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch.

Welche Regelungen gibt es im Allgemeinen für die Naherholungsgebiete der Region?

In den Naherholungsgebieten innerhalb des Stadtgebietes gelten ebenfalls die städtischen Verordnungen und Satzungen. Bezüglich der durch die Pandemie bedingten Maßnahmen kommt dem Inzidenzwert entscheidende Bedeutung zu. Ist dieser – wie in Augsburg – über 100, gelten exemplarisch folgende Regelungen:

  • Die Personen eines Haushalts dürfen sich mit einer weiteren Person treffen
     
  • Kontaktfreier Sport ist nur alleine, mit dem eigenen Hausstand sowie einer zusätzlichen Person erlaubt

Darüber hinaus gelten die unter der Internetadresse der Stadt aufgeführten Schutzmaßnahmen.

Ist ein Anstieg der Verstöße festzustellen?

Ein genereller Anstieg der Verstöße ist nicht festzustellen. Bei Veränderung der Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird in den ersten Tagen – je nach Tatbestand – in der Regel vorrangig sensibilisiert und nur bei beharrlicher Verweigerung eine Verwarnung bzw. Ordnungswidrigkeit ausgesprochen. Erst danach wird ein konsequenter Vollzugsmaßstab angelegt. Dieses Vorgehen hat sich in den letzten Monaten bewährt. Es ist nach wie vor festzustellen, dass sich die Augsburgerinnen und Augsburger ganz überwiegend selbstverantwortlich an die Regeln halten, was auch die zwar steigende aber im Vergleich zu anderen Kommunen moderate Entwicklung der Infektionszahlen zeigt. Es gibt aber auch die Unbelehrbaren, deren Verstöße dann konsequent geahndet werden.

Wie schwer ist es für die Ordnungskräfte die Regelungen durchzusetzen, bzw. auf welche Widerstände treffen diese?

Der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung hält sich selbstverantwortlich an die Regelungen und reagiert auch auf Ansprache. Festzustellen ist aber, dass gerade die Ballungen bei schönem Wetter eine große Herausforderung darstellen. Hier trifft man auch vereinzelt bei angesprochenen Personen auf Unverständnis. Man merkt, dass allen Personen und gerade den Jugendlichen die letzten Monate „in den Knochen“ stecken, was auch menschlich nachvollziehbar ist. Trotzdem hat die Einhaltung der Gesundheitsschutzmaßnahmen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger und insbesondere der vulnerablen Personen Vorrang. Aggressivität ist nur in absoluten Ausnahmefällen zu verzeichnen und wird dann konsequent von Polizei und Ordnungsdienst beantwortet.

Wie viele Kräfte des Ordnungsamtes sind für dieses Thema eingesetzt?

Es sind 30 Personen des Ordnungsdienstes in verschiedenen Schichten für das ganze Stadtgebiet im Einsatz, sowohl was die räumliche Kontrolle (z.B. Parks) betrifft, als auch was die Kontrolle der Quarantäneeinhaltung bei Mutationsinfektionen betrifft.

Muss die Stadt aus Ihrer Sicht auf Menschenansammlungen, wie in den letzten Tagen, reagieren? Hat die Stadt hier Möglichkeiten?

Der deutlich erhöhte Nutzungsdruck im öffentlichen Raum ist spür- und sichtbar. Aufgrund der coronabedingten Schließungen (z.B. von Jugendhäusern, Clubs, Vereinen) ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum, z.B. Parks, oft die einzige Möglichkeit. Dies führt zu Nutzungskonflikten und auch zu Ballungen, die mit Blick auf den Infektionsschutz nicht gut sind. Soziale Aspekte und Fragen des Jugendwohls treffen hier mit Fragen des Gesundheitsschutzes aufeinander, was eine schwierige Gemengelage ist. Von Seiten der Stadt wird auf allen verfügbaren Kanälen sowohl analog (durch Plakate, Beiratsnetzwerke, Community-Ansprache etc.) als auch digital (Internetauftritt, Social Media) kommuniziert, vor Ort sprechen die Kräfte des Ordnungsdienstes Ballungen an und lösen diese bestmöglich auf – als letztes Mittel kommt auch Bußgeld in Betracht. Hier findet auch eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsdienst statt, um das ganze Stadtgebiet bestmöglich im Blick zu haben.

Wie schwer ist es für die Ordnungskräfte die Regelungen durchzusetzen, bzw. auf welche Widerstände treffen diese?

Der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung hält sich selbstverantwortlich an die Regelungen und reagiert auch auf Ansprache. Festzustellen ist aber, dass gerade die Ballungen bei schönem Wetter eine große Herausforderung darstellen. Hier trifft man auch vereinzelt bei angesprochenen Personen auf Unverständnis. Man merkt, dass allen Personen und gerade den Jugendlichen die letzten Monate „in den Knochen“ stecken, was auch menschlich nachvollziehbar ist. Trotzdem hat die Einhaltung der Gesundheitsschutzmaßnahmen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger und insbesondere der vulnerablen Personen Vorrang. Aggressivität ist nur in absoluten Ausnahmefällen zu verzeichnen und wird dann konsequent von Polizei und Ordnungsdienst beantwortet.