Die Corona-Inzidenz für den Landkreis Aichach-Friedberg liegt seit drei Tagen über 100. Für das Wittelsbacher Land gelten deshalb ab Donnerstag wieder verschärfte Maßnahmen.
Privater Bereich:
Es sind private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einer weiteren Person möglich. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist von 22 Uhr bis 5 Uhr untersagt, es sei denn dies ist begründet aufgrund
- eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
- der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- der Begleitung Sterbender,
- von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
- von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Einzelhandel:
Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt; Ausnahmen sind Geschäfte für die Deckung des täglichen Bedarfs und die körpernahen Dienstleistungen. Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften (Click & Collect) ist zulässig, unter Einhaltung der Hygienevoraussetzungen.
Abweichend davon ist für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung (Click & Meet) die Öffnung von Ladengeschäften für einen festbegrenzten Zeitraum zulässig, wenn ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests vorliegt. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche.
Kulturstätten und Sport:
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen.
Kontaktfreier Sport ist erlaubt, mit Personen des eigenen Haushalts sowie einer weiteren Person; Mannschaftssport ist untersagt. Die Nutzung von Sportstätten ist nur unter freiem Himmel und nur für kontaktfreien Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen zulässig.
Außerschulische Bildung, Musikschulen und Fahrschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung sind in Präsenzform untersagt
Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform untersagt