Die Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs an bayerischen Hochschulen und Universitäten zum Wintersemester 2020/2021 wird ermöglicht, dies hatte der bayerische Ministerrat am Dienstag beschlossen.
Die Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs an bayerischen Hochschulen zum Wintersemester 2020/2021 wird ermöglicht. Ziel ist es, im Wintersemester 2020/2021 grundsätzlich Lehrveranstaltungen in Präsenzform durchführen zu können, soweit das Infektionsgeschehen dies zulässt.
Grundlage für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen an bayerischen Hochschulen ist die Beachtung der allgemeinen Regelungen des Infektionsschutzes sowie die von den Hochschulverbünden in Abstimmung mit den Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst sowie für Gesundheit und Pflege erarbeiteten und fortzuschreibenden Rahmenkonzepte.
Dazu gehören insbesondere die Einhaltung einer maximalen Teilnehmerzahl von 200 Personen sowie die Dokumentation der Teilnehmer zur Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten.
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Fortschreibung der Hygienekonzepte der Hochschulverbünde einleiten.