Zusätzliche Busse im AVV-Regionalbusverkehr zum Schulbeginn

Zum Schulbeginn am 8. September 2020 wird der AVV-Regionalbusverkehr vom Ferienfahrplan auf den Schulfahrplan übergehen. Gleichzeitig werden bereits zum ersten Schultag auf AVV-Regionalbuslinien zusätzliche Verstärkerbusse eingesetzt. Im ersten Schritt werden alle Linien zu den Schulzentren in Mering und Wertingen verstärkt. In beiden Schulzentren sind zum Schuljahresbeginn mehr Schüler als im Vorjahr gemeldet.

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Foto Wolfgang Czech

Andreas Mayr, Geschäftsführer des AVV: „Wir begrüßen die Förderung des Freistaates und werden in enger Abstimmung mit den Aufgabenträgern die Kapazitäten mit Verstärkerfahrzeugen bei Bedarf erhöhen. Jedoch ist dies nur in begrenztem Rahmen möglich und abhängig von der Verfügbarkeit von Bussen und Fahrpersonal. Auch komplexe Vergabebestimmungen müssen bei kurzfristigen Zubestellungen berücksichtigt werden.“

Ab dem zweiten Schultag werden Mitarbeiter und Dienstleister des AVV die Auslastung der Busse an großen Schulzentren im Verbundgebiet während der Hauptverkehrszeiten intensiv überwachen. Wenn nötig, können dann bei Bedarf die vorhandenen Kapazitäten in enger Absprache mit den Aufgabenträgern kurzfristig erhöht werden. Der Freistaat Bayern unterstützt hierbei die Städte und Landkreise, um auch Reisebusse als Schulverstärker einsetzen zu können.

Keine Maske: Busfahrer kann die Mitfahrt im Bus untersagen

Vor diesem Hintergrund weist der AVV nochmals eindringlich auf die Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV hin. Trotz des Einsatzes einzelner zusätzlicher Fahrzeuge wird bei einem Großteil der Fahrten während der Hauptverkehrszeit der ansonsten empfohlene Abstand im ÖPNV regelmäßig nicht einzuhalten sein. An die Stelle des Abstandsgebots tritt die konsequente Einhaltung der Maskenpflicht.

Der Freistaat Bayern hat die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bereits Ende April 2020 in die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgenommen. Laut § 8 dieser Verordnung besteht seitdem für Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase mit einer entsprechenden Maske, einem dichten Tuch oder einem Schal, nicht nur in Bus und Bahn, sondern auch an den Haltestellen.

Das Nicht-Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung stellt einen Verstoß gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dar und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die übrigens nicht für Busfahrer/innen gilt, wird von den Sicherheitsbehörden und der Polizei überwacht.

Vorrangige Aufgabe der Busfahrer/innen ist es, das Fahrzeug zu steuern, dabei auf den Verkehr zu achten und für die sichere Beförderung der Fahrgäste zu sorgen. Im Rahmen der Möglichkeiten kann das Fahrpersonal aber Fahrgästen, die die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht beachten, die Mitfahrt im Bus untersagen.

Um den Fahrgästen ein Sicherheitsgefühl bei der Nutzung im ÖPNV zu geben, hat der AVV seine Hygienemaßnahmen bereits seit längerem ausgeweitet: Trennscheiben am Fahrerarbeitsplatz wurden installiert, die Türen werden – wenn technisch möglich – an den Haltestellen automatisch geöffnet und die Fahrzeuge werden an Endhaltestellen und/oder bei längeren Standzeiten zusätzlich komplett durchgelüftet.

AVV-Geschäftsführer appelliert an die Vernunft der Fahrgäste

Abschließend appelliert der AVV-Geschäftsführer an die Vernunft der Fahrgäste: „Bitte nutzen Sie gleichmäßig die angebotenen Fahrtmöglichkeiten, ein Bus früher oder später als gewohnt kann zur Entzerrung der Hauptverkehrszeit beitragen. Bitte vermeiden Sie enges Gedränge an den Haltestellen und tragen Sie bereits dort eine Maske wie auch in Bus und Bahn.“

Aktuelle Fahrplanauskünfte finden die Fahrgäste im Internet unter www.avv-augsburg.de, persönliche Auskunft gibt das AVV-Kundencenter am Augsburger Hauptbahnhof (Bohus Center). Mobile Fahrplanauskunft mit dem Handy unter http://mobil.avv-augsburg.de oder mit der App AVV.mobil.