Zusmarshausen | Überladener Lkw – Polnische Unternehmerin muss als Wiederholungstäterin mit hoher Strafe rechnen

Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Augsburg kontrollierten am gestrigen Montag auf einem Parkplatz der BAB A 8, Fahrtrichtung Stuttgart, einen Klein-Lkw mit polnischer Zulassung. Hierbei stellten sie eine Überladung von über 30 Prozent festgestellt, nachdem der Klein-Lkw von 7,5 Tonnen auf 3,5 Tonnen „abgelastet“ worden war.
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Symbolbild/Halt Polizei
 
Dies wird des Öfteren praktiziert, beispielsweise um der Mautpflicht zu entgehen.
Für die Überladung wurde von dem 36-jährigen ukrainischen Fahrer eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich einbehalten. Seine 32-jährige polnische Fuhrunternehmerin musste ebenfalls eine vierstellige Sicherheitsleistung entrichten.
Außerdem kommt auf die Unternehmerin aufgrund mehrerer fahrpersonalrechtlicher Verstöße in der Summe ein Bußgeld im mittleren bis oberen vierstelligen Eurobereich zu. Die Höhe des Bußgeldes ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass das Unternehmen bereits mehrfach wegen gleichartiger Verstöße zur Anzeige gebracht worden ist.
 
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