Zutritt zu Neu-Ulmer Verwaltungsgebäuden nur noch mit FFP2-Maske

Der Zutritt zum Neu-Ulmer Rathaus, zum Bürgerbürosowie den weiteren Außenstellen der Verwaltung ist ab kommenden Montag, 25. Januar,nur noch mit FFP2-Maske möglich.

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Symbol-Bild von GreenvalleyPicture auf Pixabay

Die Maskenpflicht gilt für Bürgerinnen und Bürger ab 15 Jahren. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 14 Jahren dürfen auch weiterhin eine Alltagsmaske tragen. Jüngere Kinder sind von der Maskenpflicht weiterhin befreit. Die FFP2-Maskenpflicht gilt darüber hinaus auch bereitsauf dem Neu-Ulmer Wochenmarkt sowiebei Besuchen des Wertstoffhofs.

In diesem Zusammenhang bittet die Stadtverwaltung aufgrund der aktuellen Infektionslage darum, Entsorgungsfahrten auf das allernotwendigste Maß zu reduzieren. Bei der Abfallanlieferung ist ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zwischen den Personen einzuhalten.Darüber hinaus sollte zur Abfallentsorgung nach Möglichkeit nur eine Person das Fahrzeug verlassen.