München – Am frühen Sonntagmorgen, dem 15. September, ereigneten sich im Münchner Hauptbahnhof innerhalb von weniger als einer Stunde zwei Vorfälle, bei denen drei Beamte der Bundespolizei leicht verletzt wurden.
Erster Vorfall: Auseinandersetzung bei der Schließfachanlage
Gegen 02:40 Uhr kontrollierte die Landespolizei einen 19-jährigen Deutschen im Bereich der Schließfachanlage Nord. Unterstützt wurden die Beamten von Mitarbeitern der Deutschen Bahn Sicherheit, welche während der Kontrolle rassistisch beleidigt wurden. Der junge Mann entkam zunächst der Kontrolle, konnte jedoch von zwei Streifen der Bundespolizei nahe Gleis 22 gestellt und überwältigt werden. Drei Begleiterinnen des 19-Jährigen mischten sich ein und störten die polizeilichen Maßnahmen mit verbaler Aggression. Auf dem Weg zur Dienststelle widersetzte sich der Jugendliche und beleidigte die Beamten weiterhin. Bei der Fixierung des 19-Jährigen verletzte sich ein Bundespolizist am Bein, konnte jedoch im Dienst bleiben. Der 19-Jährige, bereits wegen früherer Gewalt- und Sexualdelikte bekannt, blieb unverletzt und wurde nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wegen Beleidigung, Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte auf freien Fuß gesetzt, nachdem er den Atemalkoholtest verweigerte.
Zweiter Vorfall: Widerstand bei Festnahme
Gegen 03:45 Uhr kam es zu einer zweiten Auseinandersetzung auf dem Querbahnsteig des Hauptbahnhofs, als ein 32-jähriger Tunesier verbale Streitigkeiten mit Mitarbeitern der Deutschen Bahn Sicherheit begann. Nach mehreren Beleidigungen flüchtete der alkoholisierte Mann, der mit 0,74 Promille getestet wurde. Die Bundespolizei stoppte die Flucht, woraufhin der Mann sich der Festnahme heftig widersetzte. Dabei verletzten sich zwei Polizisten leicht, setzten jedoch ebenfalls ihren Dienst fort. In der Gefangenschaft der Wache in der Denisstraße schlug der 32-Jährige mit der Faust und dem Kopf gegen die Zellentür und verletzte sich selbst. Er wurde anschließend unter polizeilicher Bewachung ins Krankenhaus gebracht. Die Ermittlungen ergaben, dass der Tunesier sich seit Februar 2025 unerlaubt in Deutschland aufhält, nachdem seine Duldung abgelaufen war.
Redaktioneller Hinweis: Das hier verwendete Symbolbild kann mit dem Zusatz “Bundespolizei” zu redaktionellen Zwecken genutzt werden.


