Die Bauverwaltung der Stadt Augsburg stellt klar, dass in der Schönbachstraße (Oberhausen-Nord) kein Sondermüll oder Müll zwischengelagert oder gar dauerhaft deponiert wird. Darüber hinaus ist der Standort beim städtischen Bauhof gut geeignet. Die Zufahrt erfolgt abseits von Wohngebieten. Die Wählervereinigung WSA hatte jüngst entsprechende Befürchtungen von Stadtteilbewohnern in den Sozialen Medien zitiert und verbreitet.
Wie Baureferent Gerd Merkle betont, wird das Areal in der Schönbachstraße als Zwischenlagerfläche für Aushubmaterial von städtischen Baustellen hergestellt und betrieben. Dafür ist ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig, das demnächst abgeschlossen wird. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss Aushubmaterial aus städtischen Baumaßnahmen vor einer weiteren Verwendung auf Schadstoffbelastung untersucht und beprobt werden. Dies ist nur auf speziell hergerichteten Zwischenlagerflächen erlaubt. Bislang wurde das Aushubmaterial auf die Deponie Nord gefahren und von dort entsprechend seiner Einstufung zu den jeweiligen Endlagerstätten gebracht. Aus Platzgründen stehen dem städtischen Tiefbauamt ab Mitte 2020 keine Flächen mehr auf der Deponie Nord zur Verfügung. Daher hat der Augsburger Stadtrat im Juni 2019 beschlossen, dass auf dem Areal in der Schönbachstraße in Oberhausen-Nord eine Ersatzfläche geschaffen wird. Dabei handelt es sich nicht um eine Deponie (!), sondern um eine Zwischenlagerfläche, auf der das Material lediglich wenige Wochen gelagert wird.
Unterlagen lagen öffentlich aus
Geplant war dieses Vorhaben schon länger. Bereits im Dezember 2016 hat die Stadt über die künftige Verwendung des asphaltierten Grundstücks in der Schönbachstraße informiert: „Künftig werden die Grundstücke vom städtischen Tiefbauamt als Lagerplatz für Baustellen- und geruchsneutrales Aushubmaterial genutzt. Durch die unmittelbare Nähe des städtischen Lagerplatzes des Tiefbauamtes kann eine Zwischenlagerung effektiv betrieben und die bisher notwendige Fremdanmietung reduziert werden.“
Auch aktuell hat das Tiefbauamt der Stadt Augsburg frühzeitig Kontakt mit der Siedlergemeinschaft „Marie-Juchacz-Siedlung“ aufgenommen, um über das Vorhaben zu informieren. Darüber hinaus wurden alle Unterlagen während der Einspruchsfrist öffentlich ausgelegt und im auf der Homepage der Stadt Augsburg veröffentlicht.
„Irreführung der Bevölkerung“
Bei den zwischengelagerten Materialien handelt es sich nahezu ausschließlich um nicht gefährlichen Aushub, der bereits jetzt im Stadtgebiet verbaut ist. „Dass die Allgemeinheit das Gelände nicht betreten kann, ist allein der Verkehrssicherheit eines Lagerplatzes geschuldet. Emissionen spielen dabei keine Rolle, so Baureferent Gerd Merkle. Die Äußerung von Anna Tabak (WSA) in den Sozialen Medien, wonach „mögliche Gesundheitsschäden nicht gänzlich auszuschließen“ sind, weist Merkle als falsche Tatsachenbehauptung und Irreführung der Bevölkerung zurück. „Bei einem Gesamtdurchsatz von rund 50.000 Tonnen Bodenaushub jährlich liegt der Anteil, der als gefährlicher Abfall eingestuft wird, bei etwa zwei Prozent“, sagt Merkle. Bei den Schadstoffbelastungen im Aushub handelt es sich meist um Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie Schwermetallverunreinigungen. Weil die Konzentrationen in aller Regel die Grenze für gefährliche Abfälle unterschreiten, ist auch eine Abdeckung oder Einhausung des Materials nicht erforderlich.
Asphaltiertes Areal erspart neue Bodenversiegelungen
Aus einer Reihe von Gründen ist das Areal in der Schönbachstraße als Zwischenlagerfläche gut geeignet. Nicht nur, dass sich in unmittelbarer Nähe ein Bauhof des Tiefbauamtes mit bestehender Infrastruktur befindet, auch die Zufahrt kann abseits von Wohngebieten erfolgen. Ein naher Verkehrsanschluss an die B17 und A8 ist gegeben. Vor allem aber ist ein Großteil der Gesamtfläche bereits asphaltiert, so dass keine weiteren Bodenversiegelungen erforderlich sind. Für die als Zwischenlager genutzte Fläche wurde zum Ausgleich eine südlich des Bauhofs liegende Fläche abgetreten. Damit ist ein durchgängiger Grüngürtel zwischen Lech und dem Biotop westlich der Zwischenlagerfläche vorhanden. Wie das Umweltamt bestätigt, sind im Rahmen der formellen Auslegung keine Einwände gegen die geplante Zwischenlagerfläche eingegangen. (erz)