Autoverband kritisiert EU-Pläne zur CO2-Berechnung für Batterien

Der Verband der Deutschen Autoindustrie (VDA) lehnt die geplante Berechnungsmethode der EU-Kommission für den CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge ab. “Mit dem Entwurf definiert die Europäische Kommission die Spielregeln der Ökobilanzierung neu”, sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller der “Welt am Sonntag”.

Autoverband Kritisiert Eu Plaene Zur Co2 Berechnung Fuer BatterienAutoproduktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die aktuelle Fassung bedeute einen Paradigmenwechsel, indem Erneuerbare-Energien-Zertifikate abgelehnt und nur noch standortbezogene Energiedaten für die CO2-Berechnung herangezogen werden. “Dies widerspricht dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien in Europa auszubauen”, sagte Müller.

Die EU-Kommission hat einen Entwurf für einen sogenannten delegierten Rechtsakt veröffentlicht, der vorsieht, dass für die Berechnung in der Regel die CO2-Intensität des nationalen Strommixes herangezogen werden soll. Der Einkauf von erneuerbarer Energie über Zertifikate oder Stromlieferverträge (“Power Purchase Agreements”) durch Batteriehersteller soll nicht angerechnet werden. Der Vorschlag stehe im Widerspruch zur Strategie der EU “und würde für bestehende Standorte in Deutschland signifikante Nachteile mit sich bringen”, sagte Müller.

Durch den hohen Anteil von Kernenergie ist die CO2-Intensität des Strommixes in Frankreich beispielsweise deutlich niedriger als in Deutschland, wo der Anteil der Stromerzeugung mit Kohle- und Erdgas deutlich höher ist. Der VDA setzt sich dafür ein, dass die Stromabnahmeverträge in der EU weiterhin anerkannt werden. “Darüber hinaus schlagen wir vor, anstelle des nationalen durchschnittlichen Netzmixes den regionalen Strommix (z. B. EU) als Standardansatz zu verwenden”, heißt es beim Verband.

Die Bundesregierung will sich zu dem Entwurf der EU-Kommission bislang nicht äußern. Das Verkehrsministerium verwies an das Wirtschaftsministerium, dort heißt es: “Die Bundesregierung stimmt sich aktuell zu der von der Kommission vorgestellten Berechnungsregel zum Treibhausgas-Fußabdruck ab.”