Stadt Augsburg verschärft Corona-Maßnahmen – Außengastro nur noch mit 2G und Maske

Die Stadt Augsburg hat jetzt eine Allgemeinverfügung zur Regelung der Außengastronomie erlassen. Diese dient dazu, die Gefahr einer Übertragung von Covid-19 in der Außengastronomie zu reduzieren. Es sollen weitere Infektionen und ein Fortbestehen des Inzidenzwerts auf hohem Niveau verhindert werden. Zugleich soll einer weiteren  Überlastung der Kliniken entgegengewirkt werden.Table G00303632A 1280

Vor diesem Hintergrund ist ein Zugang zur Außengastronomie nur  noch mit einem 2G-Nachweis (Geimpft, Genesen) zulässig. Außerdem muss eine FFP2-Maske getragen werden. Einzelheiten zu den Anordnungen sind in der Allgemeinverfügung enthalten.

Die Einhaltung der Regelungen ist durch die Gastronomie-Betreiberinnen und –Betreiber sicherzustellen.

Die neue Allgemeinverfügung tritt zum Mittwoch, 1. Dezember 2021, 0:00 Uhr, in Kraft und ist unter anderem auf augsburg.de/amtlichebekanntmachungen veröffentlicht.