Ermittlungen gegen Jugendliche wegen Kinderpornographie-Verdacht
Am Dienstag, den 1. April 2025, haben Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Landshut in den frühen Morgenstunden zwei Wohnungen durchsucht. Die Wohnungen gehören zwei 17-jährigen Jugendlichen, die im Verdacht stehen, seit Oktober 2024 kinderpornographische Bilder im Besitz zu haben und diese über einen Messenger-Dienst verbreitet zu haben. Beide Verdächtigen sollen unabhängig voneinander gehandelt haben. Bei den Durchsuchungen konnten die Beamten einen PC und zwei Mobiltelefone sicherstellen.
Zusammenarbeit mit US-Behörden betont fehlende Anonymität im Netz
Die Ermittlungen wurden durch Hinweise von US-Behörden eingeleitet, welche strafbare Inhalte an deutsche Stellen meldeten. Dadurch wird Tätern deutlich gemacht, dass die vermeintliche Anonymität im Internet kein Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung ist. Viele Ermittlungsansätze zu Kinder- und Jugendpornografie stammen aus den USA. Internetprovider sind gesetzlich verpflichtet, strafbare Inhalte zu melden, wodurch Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls Durchsuchungen in Deutschland initiiert werden.
Strafrechtliche Folgen des Besitzes von Kinderpornographie
Der Besitz verbotener Inhalte auf Mobiltelefonen kann gravierende Konsequenzen haben, unabhängig von der Strafmündigkeit des Besitzers. Die Polizei weist darauf hin, dass hinter vermeintlich harmlosen Bildern oft echte Opfer stehen, die missbraucht werden. Bei Erhalt solcher Dateien wird empfohlen, die Inhalte nicht zu löschen, sondern unverzüglich die Polizei zu informieren. Es ist ratsam, in Chatgruppen klarzustellen, dass man sich von solchen Inhalten distanziert, und diese Gruppen nach der Anzeigenerstattung zu verlassen. Weitere Verhaltenstipps umfassen die Überprüfung der Notwendigkeit von Chatgruppenmitgliedschaften und das Deaktivieren automatischer Speicherung von Medieninhalten. Eltern wird geraten, die Balance zwischen Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder zu finden, was auch eine regelmäßige Kontrolle der Handys beinhalten kann.
Veröffentlicht: 01.04.2025, 13.30 Uhr


