Am Samstag, 25. Oktober 2025, um 12 Uhr werden die beiden Kühltürme des ehemaligen Kernkraftwerks Gundremmingen gesprengt. Verantwortlich für die Sprengung ist die Betreiberfirma RWE. Der Landkreis Günzburg übernimmt die Rolle der Unteren Sicherheitsbehörde und hat eine Allgemeinverfügung zum Absperrbereich erlassen.
Sperrbereich wird eingerichtet
Für die Abbruchsprengung wird ein umfassender Absperrbereich eingerichtet, der auch Teile der Staatsstraße St 2025 einschließt. Wohngebiete bleiben davon unberührt. Der Absperrbereich wird bereits ab Freitag, 24. Oktober 2025, 21 Uhr eingerichtet und bleibt bis zum Ertönen des dritten Sprengsignals am Sprengtag bestehen.
Ein Sprecher des Landkreises betont: „Das Betreten und jeglicher Aufenthalt im Absperrbereich – innerhalb und außerhalb der Gebäude – ist ab 21 Uhr des Vortags der Sprengung bis zum Ende der Sprengung nicht erlaubt.“ Das Ende der Sprengung wird mit drei kurzen Signalstößen bekanntgegeben. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro geahndet werden.
🔴 Livestream: Sprengung der Kühltürme in Gundremmingen – Heute ab 11:30 Uhr
Straßensperren und Parkmöglichkeiten
Die Staatsstraße St 2025 wird zwischen den beiden Kreisverkehren Richtung Lauingen/Aislingen und Gundremmingen vollständig gesperrt. Zudem werden Teile der Staatsstraßen St 2025 und St 2028 als Einbahnstraßen ausgewiesen, um auf einer Straßenseite Parkmöglichkeiten zu schaffen.
Auf einer Gesamtlänge von rund 7,6 Kilometern stehen etwa 1.900 Parkplätze zur Verfügung. Autofahrer sollten beachten, dass innerhalb des abgesperrten Bereichs keine Wendemöglichkeit besteht und die Fahrt erst nach Aufhebung des Absperrbereichs fortgesetzt werden kann.
Keine Besucherbereiche – hohe Verkehrsbelastung erwartet
Es wird keine ausgewiesenen Besucherareale geben. Die Behörden warnen vor einem sehr hohen Besucheraufkommen und starker Verkehrsbelastung am Sprengtag. Daher wird dringend empfohlen, das Gebiet weiträumig zu umfahren oder sich entfernte Aussichtspunkte zu suchen.


