Augsburg – Das Amtsgericht Augsburg hat einen Jugendlichen, der als Sympathisant der Terrororganisation „Islamischer Staat“ galt, zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil fiel am Donnerstag, 1. Oktober 2026. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Angaben des Amtsgerichts war der Angeklagte teilweise geständig. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zu seinen Gunsten unter anderem dieses Teilgeständnis sowie Verletzungen, die er selbst erlitten hatte. Zu seinen Lasten wertete das Gericht unter anderem die gleichzeitige Verwirklichung mehrerer Straftatbestände, die große Menge sichergestellten Sprengstoffs und die Unterstützung des IS.
Der Fall hatte bereits seit Monaten für Aufmerksamkeit gesorgt. Nach früheren Angaben der Ermittlungsbehörden war gegen den Jugendlichen aus dem Landkreis Augsburg unter anderem wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, des unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung ermittelt worden. Das nun ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig.

