Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren für ein neues Radgesetz für unzulässig erklärt. Die Initiative Radentscheid Bayern hatte dafür über 100.000 Unterschriften gesammelt. So geht es für Radfahrer in Bayern jetzt weiter.
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Radentscheid Bayern: Volksbegehren für neues Radgesetz unzulässig
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