Am Montagnachmittag, den 3. November, führten Beamte der Bundespolizei eine Kontrolle eines grenzüberschreitenden Zuges durch und verhafteten zwei türkische Staatsangehörige, die aufgrund mehrerer Fahndungsausschreibungen gesucht wurden. Für einen der Männer, einen 37-Jährigen, endete die Reise in Deutschland am Bahnhof Freilassing. Der Mann war bereits 2014 aus Deutschland abgeschoben worden und hatte ein siebenjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot. Bei seiner erneuten Einreise wurden gleich fünf Fahndungsausschreibungen gegen ihn entdeckt.
Verhaftung am Bahnhof Freilassing
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte einen Haftbefehl gegen den 37-Jährigen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erlassen. Von einer ursprünglich verhängten Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten muss der Mann nun noch 588 Tage verbüßen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam suchte ihn ebenfalls mittels Strafvollstreckungshaftbefehl wegen illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln. Die geforderten Geldstrafen konnten vor Ort nicht beglichen werden, und der Mann muss noch eine Restfreiheitsstrafe von 31 Tagen absitzen. Ursprünglich wurden hierfür sechs Monate Freiheitsstrafe verhängt.
Erneute Ausschreibung zur Festnahme
Auch ein 51-jähriger türkischer Reisender wurde im selben Zug in Freilassing gestoppt. Gegen ihn bestand eine Ausschreibung der Landesoberbehörde für Einwanderung Berlin zur Festnahme wegen eines Einreise- und Aufenthaltsverbots. Der Mann war erst im September wegen Betruges und anderer Delikte nach der Türkei ausgewiesen worden und hatte ein einjähriges Einreiseverbot. Aufgrund seines Versuchs, nach Deutschland zurückzukehren, ermittelt die Bundespolizei gegen ihn wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise entgegen einer Wiedereinreisesperre.
Rückführung in die Türkei
Die Bundespolizei traf die erforderlichen Maßnahmen, und der 51-Jährige wurde am Dienstag mit einem Linienflug direkt in die Türkei zurückgeführt.


