PASSAU. In einer überraschenden Wendung stellte sich ein 22-jähriger Syrer, der vor einigen Tagen aus dem Gewahrsam geflüchtet war, freiwillig der Polizei in Passau. Trotz intensiver Fahndungsmaßnahmen war der Mann bis dato nicht auffindbar.
Rechtsanwalt informiert Staatsanwaltschaft
Der Rechtsanwalt des Flüchtigen hatte am 05.03.2026 der Staatsanwaltschaft Passau mitgeteilt, dass sein Mandant bereit sei, sich der Polizei zu stellen. Daraufhin erschien der 22-Jährige um 09:25 Uhr in Begleitung seines Anwalts bei der Polizeiinspektion Passau.
Einlieferung in Justizvollzugsanstalt
Unmittelbar nach seiner Stellung wurde der Syrer von der Polizei wieder in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen. Dies geschieht im Rahmen eines Haftbefehls, der nach einer richterlichen Vorführung am Amtsgericht Passau am 27.02.2026 ausgestellt worden war. Der Haftbefehl beruht auf dem dringenden Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung.
Flucht beim Transport vereitelt Fahndungserfolg
Die Flucht des Mannes hatte sich ereignet, nachdem er das Amtsgerichtsgebäude mit den Beamten der Polizeiinspektion Passau verlassen hatte. Auf dem Weg zum Polizeifahrzeug gelang ihm die fußläufige Flucht. Obwohl umfassende Fahndungsmaßnahmen und eine Öffentlichkeitsfahndung erfolgten, blieb der Geflüchtete zunächst unauffindbar. Die freiwillige Stellung bedeutete nun das Ende der Fluchtphase.
Veröffentlicht: 05.03.2026, 11.10 Uhr


