Seit 25 Jahren wird in Altenmünster, Dinkelscherben und Zusmarshausen auf das Hochwasser-Rückhaltebecken in Siefenwang gewartet, das die Kommunen vor Überflutungen schützen soll.

Landrat Sailer Bildquelle Julia Pietsch
Landrat Sailer, Bildquelle Julia Pietsch

Nach vielen Plänen und einer Machbarkeitsstudie kam 2013 der Planfeststellungsbeschluss, der nach einem Klageverfahren sowie der Zurücknahme des Berufungsantrags im Jahr 2015 bestandskräftig wurde. Doch seitdem ist nichts mehr passiert und die Pläne für das Hochwasser-Rückhaltebecken, das nach seiner Fertigstellung bis zu 1,25 Kubikmeter Wasser einstauen könnte, bestehen bislang nur auf Papier. Grund dafür sind Preisverhandlungen zwischen dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) und den Eigentümern der Grundstücke, die für den Bau des Beckens benötigt werden. Eine Einigung zwischen den Parteien ist bisher nicht in Sicht und das ärgert nicht nur die Bürgermeister und Einwohner der umliegenden Gemeinden, sondern auch Landrat Martin Sailer: „Ein planfestgestelltes Hochwasser-Rückhaltebecken muss sofort gebaut werden können. Über Entschädigungen ist im Nachgang zu entscheiden.“

Unabhängig davon könne es doch nicht sein, dass nun ganze Kommunen wegen wenigen tausend Euro mit Hochwasserschäden und den entsprechenden Folgekosten zu kämpfen hätten. „Nach meiner Kenntnis steht einer Einigung mit den Grundstückeigentümern ein Streitwert von lediglich rund 3.500 Euro für die Aufstandsfläche des Rückhaltebeckens entgegen.“ Hinzu kämen natürlich noch Kosten für die Ausgleichsflächen. „Hier sprechen wir aber auch lediglich von rund 74.000 Euro“, so Sailer. Die Kosten stünden nicht im Ansatz in Relation zu den Schäden, die nun durch das Hochwasser – und das Fehlen des Rückhaltebeckens – entstanden seien. Dazu kämen die geschätzten Baukosten für das Rückhalte-Becken, die sich aufgrund der jahrelangen Verzögerung seit 2015 von rund 3,5 Millionen Euro auf rund 7 Millionen Euro verdoppelt haben: „Wir geben in diesem Land so viel Geld für alle möglichen Dinge aus. Da darf ein fünfstelliger Betrag, mit dem man die Sicherheit und das Hab und Gut zahlreicher Bürgerinnen und Bürger schützen kann, keine solch bedeutende Rolle spielen.“ Sailer appelliert deshalb an alle Verfahrensbeteiligten zeitnah eine Einigung in die Wege zu leiten: „Wir können nicht abschätzen, wann wir das Hochwasser-Rückhaltebecken in Siefenwang wieder benötigen. Dass wir es benötigen, steht außer Frage. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Baubeginn noch in diesem Jahr erfolgen kann!“

Warum es bislang zu keiner Enteignung kam

Von Seiten des WWA wurde beim Landratsamt Augsburg erstmalig 2019 ein Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens sowie auf die vorzeitige Besitzeinweisung gestellt, da es zu Problemen beim Grunderwerb kam. Da kurz nach der Antragstellung eine scheinbare Einigung im Rahmen eines Gütetermins zwischen den Parteien erzielt werden konnte, wurde das Verfahren zunächst nicht weiter betrieben. Mitte 2023 erhielt das Landratsamt Augsburg dann die Mitteilung, dass eine notarielle Beurkundung aufgrund unterschiedlicher Preisvorstellungen nicht zustande kam. Diverser weiterer Schriftverkehr bezüglich einer Einigung sowie das Angebot von Gesprächsterminen blieben bis heute ohne Ergebnis. „Als Enteignungsbehörde sind wir hier machtlos“, erläutert der Landrat. „Ein Enteignungsverfahren ruht, solange die Verhandlungen zwischen den Parteien andauern. So lange uns gegenüber nicht offiziell kommuniziert wird, dass die Gespräche endgültig gescheitert sind und die Durchführung des Enteignungs- bzw. vorzeitigen Besitzeinweisungsverfahrens vom Antragsteller und nach Abstimmung mit den zuständigen staatlichen Prüfbehörden gewollt ist, können wir das Enteignungsverfahren nicht vorantreiben.“