Die Stadt Augsburg erstellt zum fünften Mal einen qualifizierten Mietspiegel – und startet dazu ab sofort eine umfassende Mieterbefragung. Rund 10.000 Mieterinnen und Mieter, die per Zufallsverfahren ausgewählt wurden, erhalten in den kommenden Tagen Post vom beauftragten EMA-Institut für empirische Marktanalysen. Die Teilnahme an der Befragung ist verpflichtend, ein Nicht-Mitwirken kann mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Fragebögen kommen per Post – Online-Ausfüllung möglich
Die Befragung bezieht sich auf Wohnraum auf dem freien Markt, bei dem in den vergangenen sechs Jahren die Miete verändert oder der Vertrag neu abgeschlossen wurde. Gefragt wird unter anderem nach Größe, Baujahr, Ausstattung, Lage und Miethöhe zum Stichtag Juni 2025. Die Rücksendefrist endet Mitte August. Die ausgefüllten Fragebögen können entweder portofrei per Post zurückgeschickt oder bequem online ausgefüllt werden. Dazu erhalten die Befragten einen QR-Code und eine persönliche PIN.
Das EMA-Institut prüft und wertet die Angaben anonymisiert aus. Die Ergebnisse fließen in die Neuerstellung des Mietspiegels ein, der zum 1. Dezember 2025 veröffentlicht wird. Parallel entsteht auch ein Gutachten zu den Mietobergrenzen für die Kosten der Unterkunft.
Schenkelberg: „Entscheidendes Instrument für einen fairen Wohnungsmarkt“
Sozialreferent Martin Schenkelberg betont die Bedeutung der Mitwirkung:„Ein sozial gerechter Wohnungsmarkt braucht klare Regeln, Transparenz und vor allem eine solide Datenbasis. Ein Mietspiegel ist dafür ein zentrales Instrument. Die Mitwirkung aller angeschriebenen Mieterinnen und Mieter ist entscheidend, damit wir als Stadt handlungsfähig bleiben – für faire Mieten, sozialen Ausgleich und eine Wohnungspolitik, die sich an der Realität der Menschen orientiert.“
Wichtige Grundlage für Mietpreisbremse und Kappungsgrenze
Augsburg gilt seit 2016 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Deshalb kommen hier besondere Mieterschutzinstrumente zum Einsatz, darunter die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen sowie eine reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Damit diese Regelungen rechtsverbindlich angewendet werden können, braucht es einen qualifizierten Mietspiegel, der alle zwei Jahre auf Grundlage aktueller Daten neu erstellt oder fortgeschrieben wird.
Der Mietspiegel dient nicht nur der Markttransparenz, sondern auch als Orientierungshilfe für Mieter, Vermieter, Gerichte und Behörden – und trägt somit entscheidend zur sozialen Balance auf dem Augsburger Wohnungsmarkt bei.


