Die Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Passau haben am Sonntag, dem 1. März 2026, im ICE auf dem Weg nach Wien eine beachtliche Summe Bargeld bei einem Fahrgast entdeckt. Bei einer routinemäßigen Kontrolle stießen die Beamten auf einen 39-jährigen Deutschen aus dem Raum Wiesbaden.
Entdeckung im Koffer: 150.000 Euro und Schweizer Franken
Im Koffer des Mannes fanden die Polizisten, versteckt in einer Plastiktüte, rund 150.000 Euro sowie ein Bündel Schweizer Franken. Da der 39-Jährige keine überzeugende Erklärung zur Herkunft des Geldes liefern konnte und auch keinen Herkunftsnachweis vorlegen konnte, wurde das Geld zur Vorbereitung einer möglichen Einziehung sichergestellt. Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche wurden eingeleitet.
Neue Rechtslage erleichtert Einziehung unklarer Vermögenswerte
Seit der Strafrechtsänderung von 2017 können Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte mit unklarer oder krimineller Herkunft leichter einziehen. Ein direkter Nachweis einer strafbaren Handlung ist hierfür nicht notwendig. Der Betroffene muss nachweisen, dass das gesicherte Vermögen legal erworben wurde. Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen setzen gemeinsam mit den Justizbehörden verstärkt auf diese rechtlichen Mittel, um illegal erworbene Taterträge zu sichern. Schließlich gilt: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“.

